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Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein
(Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO)

Bibliographie

Titel
Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO)
Amtliche Abkürzung
ALVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2030-16-1

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2030-16-1

Vom 19. Mai 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 236) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Dezember 2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025/167)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 18 der Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30)

Aufgrund der § 16 Satz 2 und § 25 Abs. 2 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes (LBG) verordnet die Landesregierung die folgenden §§ 1 bis 47 mit Ausnahme der §§ 22 bis 24, aufgrund des § 25 Abs. 2 Satz 2 LBG verordnet das Innenministerium die §§ 22, 23 und 47 und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren die §§ 24 und 47:

Inhaltsübersicht(2)§§
Erster Teil
Allgemeines
Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen1
Personalentwicklung2
Gestaltung der Laufbahnen3
Befähigung, Erwerb der Befähigung4
Einstellung im Beförderungsamt5
Laufbahnwechsel6
Probezeit7
Feststellung der Bewährung8
Qualifizierung9
Voraussetzungen für die Verleihung von Beförderungsämtern10
Qualifizierung für Ämter der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt durch Weiterbildungslehrgang10a
Qualifizierung für Ämter der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt durch gefördertes Masterstudium10b
Qualifizierung für Ämter der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt für Beamtinnen und Beamte mit Masterabschluss10c
Fortbildung und Qualifizierung11
Nachteilsausgleich12
Menschen mit Behinderung13
Zweiter Teil
Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber
Abschnitt I
Gemeinsame Vorschriften
Hauptberufliche Tätigkeit14
Vorbereitungsdienst15
Laufbahnprüfung16
Prüfungsnoten17
Abschnitt II
Laufbahngruppe 1
Bildungsvoraussetzungen18
Vorbereitungsdienst19
Abschnitt III
Laufbahngruppe 2
Bildungsvoraussetzungen20
Vorbereitungsdienst21
Abschnitt IV
Vorschriften für bestimmte Beamtengruppen
Allgemeine Dienste22
Feuerwehr23
Gesundheits- und Soziale Dienste24
Abschnitt V
Aufstieg
Regelaufstieg25
Schnellaufstieg26
Bewährungsaufstieg27
Praxisaufstieg27a
Abschnitt VI
Dienstherrnwechsel
In anderen Ländern oder beim Bund erworbene Befähigung28
Verfahren beim Dienstherrnwechsel29
Dritter Teil
Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
Anwendungsbereich30
Anerkennung31
Antrag32
Bewertung der Berufsqualifikationen33
Ausgleichsmaßnahmen34
Eignungsprüfung35
Anpassungslehrgang36
Verfahren37
Berufsbezeichnung38
Verwaltungszusammenarbeit38a
Vorwarnmechanismus38b
Durchführung des Informationsaustausches38c
Vierter Teil
Dienstliche Beurteilung
Dienstliche Beurteilung, Allgemeines39
Inhalt der Beurteilung40
Bewertungsskala, Gesamturteil und Richtwerte41
Verfahren41a
Beurteilungsrichtlinien, Ausnahmen42
Fünfter Teil
Zuständigkeiten
Zuständigkeit43
Sechster Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übergangsvorschrift zu § 22 Abs. 544
Übergangsbestimmungen für den Aufstieg und für die Übertragung von Beförderungsämtern45
Überleitung46
Inkrafttreten und Außerkrafttreten47
Anlagen
o.T.Anlage 1
Kategorien für die Prognose von Führungsaufgaben (§ 10a Abs. 2 ALVO)Anlage 2

Gemäß § 127a des Landesbeamtengesetzes (LBG) i.d.F. vom 17. Dezember 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 789) gilt abweichend von § 47 Absatz 1 Satz 2 die Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO) vom 19. Mai 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 236) unbefristet.

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.