Manipulation und Schuldzuweisungen – Der Verbraucher steht weiter im Regen

VW
04.12.201751 Mal gelesen
Seit zwei Jahren sind die Manipulationen an Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns bekannt. Eine endgültige Regelung ist dennoch nicht in Sicht.

Softwareupdates und verunsicherte Kunden

Seit zwei Jahren sind die Manipulationen an Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns bekannt. Eine endgültige Regelung ist dennoch nicht in Sicht. Vielmehr wird die Verantwortung innerhalb des VW-Konzerns hin und her geschoben. Viele Verbraucher sind daher zurecht verunsichert. Der VW-Konzern und das Kraftfahrbundesamt fordern die Besitzer von Diesel PKW auf ein sogenanntes Softwareupdate durchführen zu lassen. Grund dafür ist, dass VW hier versucht Schadensersatzklagen von betrogenen Kunden abzuwehren. Tatsächlich folgen auf ein Softwareupdate in vielen Fällen erhebliche Folgeprobleme. Diese reichen von schlechterem Fahrverhalten über erhöhten Kraftstoffverbrauch bis hin zu einem vollständigen Betriebsausfall des Wagens. Bei der Beseitigung von Folgeschäden zeigt sich der VW-Konzern nicht immer von seiner kulanten Seite. Kunden berichten von hohen Reparaturkosten die sie teils selbst zu tragen haben. Aber auch wer den Folgeschäden entgehen will und sein Fahrzeug nicht nachrüsten lässt, steht vor erheblichen Problemen. Denn hier droht die Zwangsstillegung durch die Zulassungsbehörde. Diese geht im Falle das die Software nicht aufgespielt wird, von einem "technisch erheblichen Mangel" an den Fahrzeugen aus. Verbraucher wissen daher oft nicht, wie sie sich verhalten sollen. In jedem Fall sehen sich die Verbraucher aber erheblichen zeitlichen und finanziellen Herausforderungen sowie einem erheblichen Wertverlust an den Fahrzeugen ausgesetzt.

Welche Ansprüche habe ich ?

Die Ansprüche der VW Kunden sind vielfältig. Diese reichen von vertraglichen Ansprüchen auf Beseitigung der Manipulation bis hin zu deliktischen Ansprüchen auf Schadensersatz wegen Betrugs. Auch gegen eine Zwangsstilllegung kann man sich grundsätzlich wehren.

Lohnt sich eine Klage ?

Die erfolgversprechendste Möglichkeit, besteht in einer Klage. Diese kann sich gegen die Zwangsstilllegung wenden. Dabei wird jedoch nur die Zwangsstillegung beseitigt. Das manipulierte Fahrzeug bleibt jedoch mit allen Problemen bestehen. Auch kann sich eine Klage gegen den VW-Konzern darauf richten den Minderwert des Fahrzeuges ersetzt zu bekommen. Aber auch hier würde das manipulierte Fahrzeug und die Folgeprobleme bestehen bleiben. Die sinnvollste Möglichkeit ist daher eine Klage auf Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrages. Der entscheidende Vorteil liegt darin, dass hier das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises an den Hersteller zurückgegeben wird. Sämtliche Folgeprobleme, wie Fahrverbote, Motorschäden oder Zwangsstilllegungen können damit umgangen werden. Derzeit liegen ca. 150 verbraucherfreundliche Urteile vor. Die Tendenz der Gerichte ist daher sehr positive einzuschätzen. Welche Vorgehensweise im Einzelnen anzustreben ist, erfahren Sie in einem Beratungsgespräch mit Ihrem Rechtsanwalt. Die Kosten für eine rechtliche Vertretung werden zumeist von der Rechtschutzversicherung getragen. Somit entstehen den VW Kunden keine Kosten für die Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Wer kann mir helfen ?

Die Verbraucherrechtskanzlei Werdermann / von Rüden vertritt derzeit eine Vielzahl von betrogenen Kunden des VW-Konzerns. Wenn auch Sie von den Kompetenzen und Erfahrungen profitieren möchten, vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Beratungsgespräch. Das freundliche und kompetente Team steht Ihnen unter info@wvr-law.de  sowie 030 / 200 590 770 gern zur Verfügung.