Fitness-Studios lehnen Kündigungen ab

Fitness-Studios lehnen Kündigungen ab
23.12.2016321 Mal gelesen
Fitness-Studios verdienen ihr Geld oftmals mit Mitgliedern, die den Sport längst aufgegeben oder sich anderen Bewegungsmodellen zugewendet haben.

Die Verbrauchzentrale Baden-Württemberg berichtet in einem aktuellen Report über die Ergebnisse einer interessanten Aktion. Deutschlandweit hatte man sich die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" genauer angesehen und war vielfach auf unzulässige und den Verbraucher benachteiligende Klauseln gestoßen. Über ein Drittel der auch durch aktuelle Kündigungen überprüften Studios ließen keine außerordentliche Kündigung wegen Krankheit oder Umzug wegen Arbeitsplatzwechsel zu. Insgesamt hatten 520 Kunden von Fitness-Studios an der Untersuchung teilgenommen und auch wenn das Ergebnis nicht zwingend repräsentativ sein dürfte, bleibt der fade Beigeschmack: Hier wird mit unzulässigen AGB-Klauseln in großem Umfang Kasse gemacht.

Drei Punkte wurden bemängelt: Rechtswidrige Haftungsausschlüsse, versteckte Preiserhöhungen und unzulässige Änderungsvorbehalte.

 Rechtsanwalt Jens Schulte-Bromby ist als Partner bei AJT in Neuss für das Rechtsgebiet Vertragsrecht zuständig und hier besonders auf der Verbraucherseite aktiv: "Ich halte das Ergebnis für nicht ganz zutreffend: Nahezu jede von uns bearbeitete Kündigung weist unzulässige Klauseln auf. Das Optimieren des Betriebsergebnisses durch ,AGB-Tuning' hat Routine und betrifft weitaus mehr als nur ein Drittel aller Studios!"

 Nichtsdestotrotz erkennt Schulte-Bromby die unentbehrliche Arbeit der Verbraucherzentralen an: "Nur so kann das Thema an die breite Öffentlichkeit kommen!"

 Der AJT-Anwalt ist Ansprechpartner im Raum Neuss für die Ablehnung außerordentlicher Kündigungen. Einen Anwalt einzusetzen lohnt vielfach, denn es geht gerade bei den Luxusstudios um Beiträge in Höhe von 100 Euro oder sogar mehr und für einen Studenten sind selbst 24 Euro im Monat viel Geld. Schulte-Bromby: "Wir hatten Mandanten, denen der Ausstieg aus ,lebenslangen Verträgen' verwehrt wurde, ebenso wie Kündigungswillige, die nach Unfall langfristig nicht mehr sporttauglich waren!" Studio-Mitglieder sollten auf ihr Bauchgefühl vertrauen: "Wenn eine Klausel seltsam vorkommt, dann ist es mit der Zulässigkeit meist nicht weit her!"



Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/vertragsrecht