Die BaFin ist nicht für die Insolvenz verantwortlich.
Im Nobilisbrief 07/2016 wirft die Lignum Sachwert Edelholz AG die These auf, die BaFin habe die Insolvenz des Unternehmens verschuldet. Seit Juni 2015 befinde man sich mit der BaFin im Austausch, ob ein Prospekt erforderlich sei, oder nicht. Ebenso wird mitgeteilt, dass nunmehr seit dem 04.01.2016 um einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Frankfurt ersucht wurde. Das Gericht hat diesen Antrag jedoch zurückgewiesen.
Das Vorgehen de Lignum-Gruppe war jedoch nicht erfolgreich. Die BaFin hat das ausgesprochene Verbot am 24.03.2016 offiziell verkündet.
Nach Ansicht von TILP kann es der Liugnum-Gruppe nicht gelingen, die Verantwortung von sich zu weisen, den die Prospektierungspflicht liegt auf der Hand. Mithin hätte nach unserer Rechtsauffassung das Produkt gar nicht in den Vertrieb gelangen dürfen.
Betroffene Anleger sollten also bereits jetzt anwaltlich prüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche gegenüber der Lignum-Gruppe oder weiteren Vertriebsgesellschaften geltend machen können.
Kontakt:
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Marvin Kewe Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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