Kanzlei Rechtsinformer mahnt im Auftrag der CREA Werbeagentur GmbH aus Osnabrück wegen Zusendung eines E-Mail-Newsletters ab

Kanzlei Rechtsinformer mahnt im Auftrag der CREA Werbeagentur GmbH aus Osnabrück wegen Zusendung eines E-Mail-Newsletters ab
20.01.2016290 Mal gelesen
Eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Rechtsinformer im Auftrag der CREA Werbeagentur GmbH, datiert auf den 14.01.2016, ist Gegenstand einer auf uns lautenden Mandatierung. Unserer Partei wird darin vorgeworfen, der Gegenseite unaufgefordert einen E-Mail-Newsletter zugesandt zu haben.

In dem Abmahnschreiben heißt es, dass die Gegenseite trotz mehrmaliger Abbestellung des Newsletters unserer Mandantschaft weiterhin E-Mail-Werbung erhalte. Dies stelle eine unzulässige Belästigung gem. §§ 823, 1004 BGB dar und außerdem sei darin ein zielgerichteter Eingriff in den ausgeübten Gewerbebetrieb gem. §§ 823 I BGB, 7 UWG zu sehen.

Infolgedessen macht die Gegenseite einen Unterlassungsanspruch geltend. Außerdem wird der Ersatz entstandener Rechtsanwaltskosten in Höhe von 480,20 € gefordert.

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Wir raten dringend davon ab, eine standardisierte modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet abzugeben! Ohne anwaltliche Beratung ist eine solche Erklärung unter Umständen nicht auf Ihren Einzelfall hin zugeschnitten. Dies kann zur Folge haben, dass die Gegenseite diese Erklärung nicht annimmt und ggf. gerichtlich gegen Sie vorgeht. Auch sollten Sie nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Hierin kann ein Schuldeingeständnis gesehen werden.

Unser Rat:

In fast allen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

 Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

 
  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig! Ihr Vorteil: 

  • Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall
  • Persönliche und enge Betreuung und Beratung
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de