Forderungen von Banken/Inkassounternehmen häufig verjährt

Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung
10.11.20084380 Mal gelesen
In der anwaltlichen Praxis ist zunehmend zu beobachten, dass Banken direkt oder aber über Inkassounternehmen - zumeist ehemaligen - Kunden gegenüber längst verjährte Forderungen geltend machen und Betroffene zum Teil auch erheblich unter Druck setzen. Hierbei wird schlicht die Tatsache ignoriert, dass durch die am 01.01.2002 in Kraft getretene Schuldrechtsreform die ursprünglich regelmäßige Verjährungsfrist von 30 Jahren auf 3 Jahre verkürzt wurde. Diese Änderung des Verjährungsrechts ist von der breiten Öffentlichkeit offenbar kaum wahrgenommen worden, da anders nicht zu erklären ist, dass (ehemalige) Schuldner - häufig unter größten finanziellen Schwierigkeiten - auf verjährte Forderungen zahlen bzw. teilweise sogar mehrjährige Ratenzahlungsvereinbarungen schließen.
 
Häufig lohnt sich daher der Gang zum Anwalt, da dieser in der Regel bereits bei erster Prüfung feststellen kann, ob geltend gemachte Forderungen zu Unrecht erhoben werden bzw. der Verjährung unterfallen. Die Erfahrung bestätigt, dass Banken bzw. Inkassounternehmen in derartigen Fällen bereits auf das erste Anschreiben eines Anwalts hin von jeder weiteren Geltendmachung absehen und sogar verbindlich bestätigen, dass keine Forderungen mehr bestehen.
 
 
Klaus Hünlein, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht