Mahnbescheid von Malibu Media LLC / FAREDS

Mahnbescheid von Malibu Media LLC / FAREDS
27.04.2015480 Mal gelesen
Aktuell beantragt die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg offenbar in zahlreichen alten Abmahnangelegenheiten der Malibu Media LLC gerichtliche Mahnbescheide.

Nach den bisher hier eingegangenen Anfragen handelt es sich vor allem um Verfahren, in denen bislang keine anwaltliche Vertretung erfolgt ist.

Von der Beantragung eines Mahnbescheids allein sollten sich Betroffene aber nicht verunsichern lassen, da stets die Frage vorab zu klären ist, ob überhaupt eine Haftung für die erhobenen Ansprüche besteht. Erst in einem zweiten Schritt kommt es dann darauf an, in welchem Umfang dies der Fall ist.

Wichtig ist allerdings, dass auf einen Mahnbescheid in jedem Falle reagiert werden muss. Das Mahnverfahren stellt für den Gläubiger einer vermeintlichen Forderung vor allem einen kostengünstigen und schnelleren Weg dar, um an einen vollstreckbaren Titel zu kommen als wenn er dies mittels eines Klageverfahrens tut. Insbesondere wird im Rahmen eines Mahnverfahrens nicht geprüft, ob die Forderung tatsächlich besteht. Diese Prüfung ist dem möglicherweise folgenden Verfahren nach einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid vorbehalten. Schon aus diesem Grund sollte in jedem Fall Widerspruch eingelegt werden.

Der Widerspruch muss binnen zwei Wochen eingelegt werden. Wichtig ist hierbei das Datum der Zustellung des Mahnbescheids.

In welchen Rechtsbereichen ich Sie berate:

Die Tätigkeitsschwerpunkte meiner Beratung liegen in folgenden Rechtsgebieten:

  • Internetrecht (u.a. allgemeines Internetrecht, Datenschutzrecht, eBay & Recht, Verbraucherschutz, Fernabsatzverträge und Widerrufsrecht, AGB-Prüfung und Erstellung für Online-Shops, Pflichten von Website-Betreibern, Haftung für Web-Inhalte, Links usw.
  • Urheberrecht, insbesondere Musikrecht und Fotorecht
  • Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten wegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht (u.a. Filesharing, Fotorecht) sowie Wettbewerbsrecht verfüge ich über mehrjährige Erfahrung aus mehreren tausend Verfahren und werde u.a. bei verschiedenen Vereinen, Interessengemeinschaften und Institutionen als empfohlener Anwalt zur Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen geführt.

Erfahrungsberichte meiner Mandanten finden Sie unter

  • http://www.anwalt.de/matthias-lederer/bewertungen.php

Wie Sie mich erreichen können:

Ich berate bundesweit Mandanten zu allen denkbaren Rechtsfragen aus meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Je nach Bedarf stehe ich sowohl für eine telefonische als auch persönliche Beratung gern zur Verfügung. Auch eine unkomplizierte Abwicklung mittels E-Mail ist möglich.

Gerne werde ich auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten. Natürlich werden Sie von mir vor Übernahme der Angelegenheit über die voraussichtlich anfallenden Kosten informiert. Je nach Umfang der Tätigkeit rechne ich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder vereinbare mit Ihnen ein faires Pauschal- oder Stundenhonorar.

 

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer

Fürstendamm 7

85354 Freising

 

Tel. 08161 48690

Fax. 08161 92342

 

Internet: http://internetrecht-freising.de/

E-Mail: info@internetrecht-freising.de