Sagsöz&Euskirchen / Landgericht Bonn. Kopftuchverbot für Schülerinnen bestätigt

Sagsöz&Euskirchen / Landgericht Bonn. Kopftuchverbot für Schülerinnen bestätigt
14.11.2014266 Mal gelesen
Das Bonner Landgericht wies den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zurück, mit dem zwei Schülerinnen sich den weiteren Besuch der Schule auch mit Kopfbedeckung erstreiten wollten.

Die Zivilkammer gab dem Schulträger aus dem Vorgebirge recht, der den Mädchen nach den Ferien Schulverbot erteilt hatte.
Als die Zwillinge zu Beginn des neuen Schuljahres plötzlich mit Kopftuch in der Schule erschienen, wurden sie weggeschickt: Den Statuten der Privatschule zufolge sei jegliche Art von Kopfbedeckung verboten, das stehe auch so in dem Vertrag, den sie unterschrieben hätten. Und auf diesen Vertrag stützt sich das Gericht nun auch in seiner Entscheidung.  Denn da es sich um eine Privatschule und somit um einen zivilrechtlichen Vertrag handele, kämen nicht die Regeln der NRW-Schulgesetze zur Anwendung. Vielmehr gelte, was im Vertrag stehe, und dort sei das Verbot der Kopfbedeckung und das Credo der Schule festgehalten. 

Gegen das Urteil ist allerdings Berufung möglich.

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