Verbraucherinsolvenz vermeiden: Wirtschaftlicher Neuanfang durch Schuldenbereinigung – Dr. Finke Rechtsanwälte beraten Sie in Mannheim und Stuttgart

Verbraucherinsolvenz vermeiden: Wirtschaftlicher Neuanfang durch Schuldenbereinigung – Dr. Finke Rechtsanwälte beraten Sie in Mannheim und Stuttgart
29.08.2014368 Mal gelesen
Beratung in Sachen Insolvenzrecht in Mannheim und Stuttgart

Die Eingehung von Verbindlichkeit gegenüber Dritten gehört mittlerweile zum Alltag. Problematisch wird es nur, wenn die Verbindlichkeiten bzw. Schulden überhand nehmen und eine Rückzahlung in weite Ferne rückt. Oftmals werden die Schuldner von den aufgehäuften Rechnungen und Zahlungsaufforderungen erschlagen und es bleibt nur der Weg in die Insolvenz. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, eine Insolvenz durch einen Schuldenbereinigungsplan zu vermeiden.

Verbraucher müssten vor Insolvenzantragstellung ein sog. Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchführen. Dabei wird auf außergerichtlichem Wege Kontakt mit den Gläubigern aufgenommen und versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Regelmäßig wird dabei ein Teilverzicht in Bezug auf die Forderungen der Gläubiger angestrebt. Ein Schuldenbereinigungsplan ist dann erfolgreich angenommen, wenn alle Gläubiger diesem zustimmen.

Möglichkeit der Ersetzung nutzen - Vorteil für Verbraucher
In der Regel gibt es Gläubiger, die von vornherein einem Teilverzicht ihrer Forderung widersprechen und wenig bis keine Einigungsbereitschaft zeigen. Doch auch in solch einem Fall kann ein Schuldenbereinigungsplan erfolgreich sein. Liegt die Zustimmung der Gläubiger im außergerichtlichen Verfahren nach Summen und Köpfen bei mehr als 50 Prozent, kann mit Aussicht auf Erfolg ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt werden. In diesem Verfahren kann das Insolvenzgericht nach § 309 InsO die Zustimmung der widersprechenden Gläubiger ersetzen. Einzelne Gläubiger können damit die Durchführung der Schuldenbereinigung nicht mehr blockieren. Im Ergebnis ist es möglich, die Vorteile eines Schuldenbereinigungsplans zu nutzen, wenngleich nicht alle Gläubiger zustimmen. Dies stellt für den Verbraucher einen erheblichen Vorteil dar.

Kann der Schuldner somit die im Schuldenbereinigungsplan aufgeführten Forderungen in der entsprechenden Höhe bedienen, ist eine Insolvenz nicht mehr nötig. Einem wirtschaftlichen Neuanfang steht damit nichts mehr im Wege.

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Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Finke Rechtsanwälte beraten Sie rund um das Insolvenzverfahren. Gerne finden wir in einem persönlichen Gespräch heraus, wie Sie schnellstmöglich schuldenfrei werden und damit einen wirtschaftlichen Neuanfang wagen können.

Die Kanzlei Dr. Finke Rechtsanwälte ist eine auf das Insolvenzrecht, Handels- sowie Gesellschafsrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Mannheim und Stuttgart. Wir vertreten die Auffassung, dass eine optimale rechtliche Interessenvertretung nur durch eine konsequente und unbedingte Spezialisierung erreicht werden kann.

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