DCM AG Insolvenz – Was bedeutet dies für die Anleger?

DCM AG Insolvenz – Was bedeutet dies für die Anleger?
09.04.20131024 Mal gelesen
Der Fondsanbieter DCM AG aus München ist zahlungsunfähig. Am 09.04.2013 meldete das Emissionshaus Insolvenz an. Hat dies Auswirkungen für Anleger, die in DCM-Fonds investierten?

Die DCM Deutsche Capital Management AG meldete am 09.04.2012 Insolvenz an. Bereits zuvor wurde in der Presse (z. B. Manager Magazin) über die Zahlungsunfähigkeit des Münchner Fondsanbieter berichtet.

Was bedeutet die Pleite für die Anleger der verschiedenen DCM Fonds?

 

In die verschiedenen geschlossenen Fonds der DCM AG (vor allem Immobilienfonds) investierten tausende Anleger. Welche Konsequenzen hat eine Insolvenz für sie?  Hier ist zunächst festzuhalten, dass es sich bei den Fonds um eigenständige Gesellschaften handelt, deren Fortbestehen unabhängig von dem weiteren Schicksal der DCM AG ist. Die Fonds sind daher nicht automatisch  auch insolvent. Ob und welche mittelbaren Auswirkungen die Pleite haben kann, kann nur abgewartet werden.

 

Die Anleger verschiedener DCM Fonds mussten sich in den vergangenen Monaten mit verschiedenen Ereignissen auseinanderzusetzen. Neben den strukturellen Veränderungen bei der DCM AG, bei welcher im vergangenen Jahr einen Eigentümerwechsel stattfand, fand im Jahr 2012 auch die Veräußerung der DCM Service GmbH und der DCM Verwaltungs GmbH an die S&K Gruppe statt. Bei diesen beiden Gesellschaften fanden am 19.02.2013 im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegenüber der S&K Gruppe wegen des Verdachts des Betrugs mit Kapitalanlagen Durchsuchungen statt.

 

Aber auch unabhängig von den aktuellen Ereignissen rund um die DCM AG können bei Anlegern, die sich an einem DCM-Fonds beteiligten, die Zweifel bestehen, ob sie die richtige Kapitalanlage haben. Dass Anleger sich solche Gedanken machen, zeigte sich bereits während der vergangenen Monate, als sich zahlreiche DCM-Fonds-Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wandten. Die Kanzlei vertritt daher hunderte Anleger verschiedener DCM-Fonds (vor allem Anleger des DCM Renditefonds 18, 22 und 23) und ist im außergerichtlichen und gerichtlichen Rahmen für Anleger tätig. Bereits im vergangenen Jahr wurde daher von Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, die DCM Interessengemeinschaft ins Leben gerufen.

 

Weitere Informationen:

Internetseite der DCM Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.dcm-interessengemeinschaft.de