WGF AG: Eigenverwaltung beschlossen – Insolvenzverfahren hat begonnen

WGF AG: Eigenverwaltung beschlossen – Insolvenzverfahren hat begonnen
02.03.2013750 Mal gelesen
Das Insolvenzverfahren der WGF AG hat offiziell begonnen. Was müssen Anleger, die in WGF Anleihen oder Genussschein investierten, nun beachten?

Pünktlich zum 1.März 2013 beginnt das "offizielle" Insolvenzverfahren der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG. An jenem Tag beschloss das Amtsgericht Düsseldorf aufgrund des vorgelegten Insolvenzplans, dass das Immobilienunternehmen die Insolvenz in Eigenverwaltung weiterführen darf.

 

Für die Anleger ist der Beginn des Insolvenzverfahrens ein wichtiger Schritt, da sie nun ihre Forderungen anmelden müssen. Die Anleger der verschiedenen WGF Hypothekenanleihen zählen zu den Gläubigern der WGF AG. Und die Forderungen eines Insolvenzgläubigers müssen angemeldet werden, damit sie in dem Insolvenzverfahren beachtet werden. Zu den Forderungen der Anleger zählen beispielsweise deren Rückzahlungsansprüche. Anleger, die auf "Nummer sicher" gehen möchten bei der Forderungsanmeldung, können sich hierfür anwaltlich vertreten lassen. Ein weiterer wichtiger Termin ist die von Seiten der WGF AG angekündigte Gläubigerversammlung, welche in etwa acht Wochen stattfinden soll.

 

Ebenfalls wichtig ist der Insolvenzplan. Da dieser der wegweisend für das Insolvenzverfahren der WGF AG, sollte er einer fachanwaltlichen Überprüfung unterzogen werden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits hunderte Anleger, die in verschiedene WGF Hypothekenanleihen investierten. Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer prüft den Insolvenzplan der WGF AG und meldet mit seinem Team von Insolvenzsachbearbeitern die Forderungen an. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll vertritt die Anleger bezüglich Schadensersatzansprüche gegen die in Betracht kommenden Verantwortlichen. Erste Ansprüche wurden bereits angemeldet. So ist gewährleistet, dass die Anleger fachgerecht beraten und vertreten werden.
 

Weitere Informationen:
Internetseite der WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

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