WGF AG Insolvenz: Interessengemeinschaft für Anleger von WGF Anleihen und WGF Genussrechten

WGF AG Insolvenz: Interessengemeinschaft für Anleger von WGF Anleihen und WGF Genussrechten
31.01.2013508 Mal gelesen
Welche Vorteile hat es für Anleger der insolventen WGF AG, wenn sie sich organisieren?

Was kann ein Zusammenschluss von Anlegern bewirken? Im Zusammenhang mit der Insolvenz des Immobilienunternehmens WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG kann dies günstig für die Anleger sein. Da die Verhandlungsposition vieler organisiert auftretender Anleger deutlich besser ist als die eines einzelnen Kleinanlegers, empfiehlt es sich für Anleger, die in WGF Anleihen und WGF Genussrechte investierten, sich zusammenzuschließen.

 

Ein solcher Zusammenschluss ist beispielsweise die WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen, der sich bereits mehrere hundert Anleger verschiedener WGF Hypothekenanleihen und WGF Genussrechte anschlossen. Anleger, die mit dem Gedanken spielen, sich ebenfalls anzuschließen, können sich auf der Internetseite der Interessengemeinschaft www.wgf-interessengemeinschaft.de näher informieren.

 

Neben der  WGF Interessengemeinschaft, die vor allem auf das Insolvenzverfahren gerichtet ist, gibt es für Anleger noch weitere rechtliche Optionen. Diese sind von Interesse, wenn Anleger ihre WGF Hypothekenanleihen oder WGF Genussscheine aufgrund der Empfehlung eines (Bank)Beraters erwarben ist. Hier kann geprüft werden, ob Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen. Die Anlageberatung soll das Fundament einer informierten Entscheidung des Anlegers bilden und muss daher ein zutreffendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage zeichnen.

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Da jedes Anlageberatungsgespräch unterschiedlich ablief, bedarf es einer Prüfung des Einzelfalls, um die individuellen Erfolgschancen der Anleger auf Schadensersatz beurteilen zu können.

 

Weitere Informationen zur WGF Interessengemeinschaft:

www.wgf-interessengemeinschaft.de

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.wgf-interessengemeinschaft.de