HCI Shipping Select XVI – Insolvenzverfahren schreitet fort – Wann können Anleger Schadensersatz beanspruchen?

29.01.2013 530 Mal gelesen
Das Insolvenzverfahren für die drei Fondsschiffe des Dachfonds HCI Shipping Select XVI schreitet fort. Welche rechtlichen Alternativen eröffnen sich Anlegern außerhalb des Insolvenzverfahrens?

Das Insolvenzverfahren der drei Schiffe MS Hellespont Trader, MS Hellespont Trooper und MS Hellespont Trinity schreitet fort. Am 28.01.2013 ordnete das Insolvenzgereicht an, dass über das Vermögen der drei insolventen Zielfonds des Dachfonds HCI Shipping Select XVI nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters verfügt werden darf. Hierbei handelt es sich um eine übliche Anordnung in einem Insolvenzverfahren. So soll verhindert werden, dass Gläubiger benachteiligt werden.

 

Welche Optionen außerhalb des Insolvenzverfahrens gibt es?

 

Die Schiffe MS Hellespont Trader, MS Hellespont Trooper und MS Hellespont Trinity mussten Mitte September 2012 Insolvenz anmelden. Das Insolvenzverfahren geht nun seinen Gang, das Endergebnis für die Anleger ist noch offen. Gibt es für Anleger des Fonds HCI Shipping Select XVI, die nicht all ihre Hoffnung auf den Ausgang des Insolvenzverfahrens setzen möchten, andere (rechtliche) Optionen? Bei einer Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann geklärt werden, ob die Anleger möglichen Verlusten eigene Schadensersatzansprüche entgegensetzen können.

 

So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern des Fonds HCI Shipping Select XVI Schadensersatzansprüche zustehen. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden. Ein in der Praxis immer wieder erfolgreicher Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf schadenersatzauslösende Fehler. Denn angesichts der hohen Anforderung an eine Anlageberatung passieren immer wieder Fehler. Neben der Auswahl einer zu den Wünschen und Zielen des Anlegers passenden Kapitalanlage müssen die Berater über die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären.

 

Bei dem Dachfonds HCI Shipping Select XVI handelt es sich um ein Unternehmen, welches sich an weiteren Schiffsfonds beteiligt. Dementsprechend wohnen dem Dachfonds Verlustrisiken, verschiedene Betriebsrisiken und auch gesellschaftsrechtliche Risiken inne. Das ebenfalls vorhandene Insolvenzrisiko hat sich auf Ebene der Zielfonds bereits verwirklicht.

 

Anlageberatung durfte Risiken nicht aussparen

 

Die Insolvenzen demonstrierten, weswegen Schiffsdachfonds wie der HCI Shipping Select XVI keine sicheren Kapitalanlagen und auch nicht für eine sichere Altersvorsorge geeignet sind. Auch mussten Anleger im Rahmen der Anlageberatung darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile ist nicht geregelt. Darüberhinaus musste zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden.

 

Haben Anleger des HCI Shipping Select XVI das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Wie gut die Chancen eines Anlegers auf Schadensersatz sind, kann anhand einer Überprüfung des individuellen Anlageberatungsgesprächs ermittelt werden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät die Anleger verschiedener HCI Shipping Select Dachfonds, darunter auch Anleger des HCI Shipping Select XVI.

 

Weitere Informationen:

Infoseite HCI Schiffsfonds

Infoseite Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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