WGF AG – Nach der Insolvenz: Fragen der Anleger und Antworten von Fachanwalt

WGF AG – Nach der Insolvenz: Fragen der Anleger und Antworten von Fachanwalt
10.01.2013489 Mal gelesen
Es gibt von Seiten der Anleger nach der Insolvenz der WGF AG viele Fragen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beantwortet häufige Fragen der Anleger.

Rund einen Monat nachdem bekannt wurde, dass die WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG insolvent ist, ist die erste Aufregung verebbt. Doch der Informationsbedarf der Anleger ist nach wie vor ungebrochen. Was bedeutet die Insolvenz der WGF AG für die Anleger? Und welche Rechte haben die Anleger der Hypothekenanleihen und Genussscheine im Insolvenzverfahren? Können die Anleger etwas gegen die Eigenverwaltung unternehmen? Dies sind nur einige der Frage der Anleger zum Thema WGF Insolvenz. Da es noch zahlreiche weitere Fragen gibt, hat Dr. Ralf Stoll auf der Internetseite der WGF Interessengemeinschaft noch zahlreiche weitere Fragen und Antworten zusammengestellt.

 

Ein Teil des Fragenkatalogs behandelt auch die von Dr. Ralf Stoll gegründete WGF Interessengemeinschaft. Darüberhinaus befinden sich auf der Internetseite www.wgf-interessengemeinschaft.de, wie schon der Seitenname vermuten lässt, weitere Informationen rund um das Thema Interessengemeinschaft. Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben sich mittlerweile mehrere hundert Anleger verschiedener WGF Hypothekenanleihen gemeldet und die Zahl steigt täglich weiter an.

 

Zusätzlich zu der Teilnahme an der Anlegergemeinschaft können die Anleger auch überprüfen lassen,  ob sie Schadensersatzansprüche gegenüber anderen Stellen erfolgreich geltend machen können. In Frage kommen hier beispielsweise Ansprüche wegen falscher Anlageberatung gegenüber der beratenden Bank. Da jedes Anlageberatungsgespräch unterschiedlich ablief, bedarf es einer Prüfung des Einzelfalls, um die individuellen Erfolgschancen der Anleger auf Schadensersatz beurteilen zu können.

 

Anleger der WGF AG, die der Anlegergemeinschaft beitreten möchten, finden auf der Internetseite www.wgf-interessengemeinschaft.de weitere Informationen.

 

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.wgf-interessengemeinschaft.de