Clerical Medical (CMI) - Risiko auch ohne Prozessfinanzierer überschaubar

Clerical Medical (CMI) - Risiko auch ohne Prozessfinanzierer überschaubar
03.01.2013690 Mal gelesen
Prozessfinanzierer Roland bietet Clerical Medical-Kunden die Finanzierung des Klageverfahrens an. Fachanwalt Cäsar-Preller: "Verlustrisiko ohnehin überschaubar!"

Nach den recht deutlichen Urteilen des Bundesgerichtshofes hat sich der Prozessfinanzierer Roland entschlossen, klagewillige Kunden von Clerical Medical (CMI) zu unterstützen. Heißt: Roland übernimmt als Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten auf eigenes Risiko - wird der Prozess gewonnen, dann fällt ein vereinbarter Teil der erstrittenen Summe an den Rechtsschutzversicherer.

Dies ist umso interessanter für Klagewillige, als das in aktuell abzuschließenden Rechtsschutzversicherungen Fälle aus dem Kapitalanlagenrecht oft ausgeschlossen sind. Für Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Wiesbaden, ist die Aktion des Prozessfinanzierers auch  eine Reaktion auf eine nach den BGH-Urteilen nicht abebbende Prozess-Welle gegen CMI.  "Aber auch ohne Prozessfinanzierung sollten Kunden des britischen Lebensversicherers nun auf jeden Fall ihre Ansprüche geltend machen", so Cäsar-Preller. Das Angebot einer Prozessfinanzierung sollte man dann annehmen, wenn die persönliche Lage ein weiteres Engagement nicht mehr zulässt.

"Prozessfinanzierer setzen nicht umsonst auf Themen, die vor dem BGH recht eindeutig anlegerfreundlich geklärt wurden." Will heißen: Das Engagement ist für Roland ein kalkulierbares Risiko: Auch für selbstfinanzierte Klagen gegen Clerical Medical stehen die Chancen gut, anstehende Verfahren zu gewinnen oder im Vorfeld durch angemessene Vergleiche abzuschließen.

Das Angebot von Prozessfinanzierern sollte man idealerweise dann in Anspruch nehmen, wenn kein eigenes Geld für einen Prozess zur Verfügung steht. Cäsar-Preller: "Um das Thema Risikominimierung sollte es dabei aber nicht gehen, denn wenn Ihnen ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht empfiehlt, gegen CMI zu klagen auf Basis einer eingehenden Prüfung und vor dem Hintergrund der BGH-Urteile, dann ist das Verlustrisiko überschaubar!"

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