Atlantic MS Nina Rickmers und MS Saylemoon Rickmers: Schiffe meldeten Insolvenz an

Atlantic MS Nina Rickmers und MS Saylemoon Rickmers: Schiffe meldeten Insolvenz an
14.11.2012468 Mal gelesen
Die Sanierung des Schiffsfonds Atlantic MS Nina Rickmers und MS Saylemoon Rickmers endet mit der Insolvenzanmeldung der beiden Containerschiffe. Welche Rechte können die Anleger des Schiffsfonds außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend machen?

Die beiden Containerschiffe des Schiffsfonds Atlantic MS Nina Rickmers und MS Saylemoon Rickmers sind insolvent. Rund ein Jahr nachdem begonnen wurde, den Schiffsfonds zu sanieren, werden beide Schiffe zu Fällen für den Insolvenzverwalter. Das jetzt anstehende Insolvenzverfahren bietet für die Anleger nicht die besten Chancen, ihr (re)investiertes Geld vollständig zurückerhalten zu können. Bankdarlehen und ähnliche vorrangige Schulden werden vor den Forderungen der Anleger bedient. Gibt es für die Anleger des Schiffsfonds Atlantic MS Nina Rickmers und MS Saylemoon Rickmers alternative Ansätze um das investierte Geld zu retten? Ansprüche auf Schadensersatz können den Anlegern weiterhelfen.

 

Schadensersatzansprüche als Alternative zu den Unwägbarkeiten eines Insolvenzverfahren

Schadensersatzansprüche können sich aus falscher Anlageberatung ergeben. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, ob den Anlegern des Atlantic MS Nina Rickmers und MS Saylemoon Rickmers entsprechende Ansprüche zustehen und wie gut die Chancen sind, diese erfolgreich durchsetzen zu können. Es ist zu überprüfen, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikobewusste Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

 

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde umfassende Risikoaufklärung bei Beratungsgespräch geleistet?

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Atlantic MS Nina Rickmers und MS Saylemoon Rickmers als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten können. Die Pleite des Fondsschiffs und deren Konsequenzen unterstreichen dies. Daneben gibt es noch weitere Risiken, wie zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die (mangelnde) Aufklärung über Provisionen. Auch der Emissionsprospekt muss gewissen Mindeststandards genügen und muss weiterhin den Anlegern rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden sein.

 

Da Anlageberatungen nicht in allen Fällen den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beratung gerecht werden, kann die Überprüfung den Weg für Schadensersatzansprüche ebnen. Anleger des Schiffsfonds Atlantic MS Nina Rickmers und MS Saylemoon Rickmers, die wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen und ihre individuellen Chancen ermitteln lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rechtsansprüche von Schiffsfonds-Anlegern

 

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