Abmahnung erhalten - gegen Magenschmerzen und Schlafstörungen hilft Ihnen anwaltlicher Rat

Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung
14.02.20072300 Mal gelesen

Bedrohlich klingen viele Abmahnschreiben. Der Empfänger des Briefes erstarrt dann vor Schreck: Wörter wie Staatsanwaltschaft und Strafanzeige sorgen ebenso wie hohe Geldsummen - manchmal sogar mehrere 100.000 Euro - für absolutes Unbehagen. Selbst ansonsten "hartgesottene" Menschen plagen bald Magenschmerzen und Schlafstörungen. Was ist ratsam? In jedem Fall sollte anwaltlicher Rat sofort eingeholt werden.

Fristen in Abmahnschreiben sind meistens kurz, und sie sollten unbedingt beachtet werden. Der Anwaltstermin sollte unbedingt innerhalb der Frist erfolgen - am besten sofort, denn die erforderliche Bearbeitungszeit in der Anwaltskanzlei muss auch berücksichtigt werden. Werden Fristen nicht eingehalten, kann schnell eine einstweilige Verfügung gegen den Abgemahnten die Folge sein.

In der Anwaltskanzlei wird die Berechtigung der Abmahnung geprüft. Selbst wenn Betroffene in keiner Weise vorgehabt haben, sich rechtswidrig zu verhalten, kann zum Beispiel die geforderte Abgabe einer Unterlassungserklärung rechtmäßig sein. In vielen Fällen schützt Unwissenheit eben leider nicht vor Strafe. Andererseits sind die mit dem Abmahnschreiben versandten Unterlassungserklärungen oft viel zu weit formuliert. In der Anwaltskanzlei kann dann eine abgewandelte Unterlassungserklärung entwickelt werden, die für den Abgemahnten günstiger ist. Auch die Höhe von Schadensersatz- und Abmahnkosten kann in der Kanzlei überprüft werden. 

Nach dem Anwaltsbesuch - und durch die Gewissheit, Briefen der Gegenseite nicht weiter ungewappnet ausgesetzt zu sein - legen sich in fast allen Fällen bald wieder Schlafstörungen und Magenschmerzen.