Der Markt für historische Fahrzeuge boomt. Leider wächst mit der Nachfrage auch die Zahl der Fälschungen. Käufer, die viel Geld in einen vermeintlich seltenen Klassiker investieren, laufen Gefahr, Opfer von Manipulationen oder Nachbauten zu werden. Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, spezialisiert auf Oldtimerrecht, berät seit vielen Jahren Mandanten, die durch gefälschte Oldtimer geschädigt wurden, und vertritt ihre Interessen bundesweit.
Wann spricht man von einem „gefälschten Oldtimer“?
Nicht jede Veränderung an einem historischen Fahrzeug macht es zur Fälschung. Im rechtlichem Sinne spricht man dann von einem gefälschten Oldtimer, wenn wesentliche Merkmale – etwa Fahrgestellnummer, Baujahr oder Originalkomponenten – gezielt verfälscht oder manipuliert wurden, um einen höheren Marktwert vorzutäuschen. Dazu zählen etwa „umgestempelte“ Fahrgestelle, nachträglich eingefügte historische Bauteile oder komplette Replika-Fahrzeuge, die als Original verkauft werden.
Stellt ein gefälschter Oldtimer einen Sachmangel dar?
Das kommt darauf an. Nach deutschem Zivilrecht (§ 434 BGB) liegt ein Sachmangel vor, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarte oder erwartbare Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Wird ein Fahrzeug als originaler Oldtimer verkauft, tatsächlich handelt es sich aber um eine Fälschung oder ein manipuliertes Fahrzeug, so liegt in der Regel ein Sachmangel vor. Der Käufer kann daher Gewährleistungsrechte geltend machen, zum Beispiel Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz.
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Wurde der Käufer durch bewusst falsche Angaben über die Echtheit des Oldtimers zum Vertragsabschluss verleitet, kommt zusätzlich eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) in Betracht. Dies ermöglicht es, den Kaufvertrag von Anfang an rückgängig zu machen. Gerade im Oldtimerhandel ist Arglist keine Seltenheit, da hohe Gewinnspannen Anreize für Manipulationen schaffen. Nach der Erfahrung von Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg lässt sich die Arglist aber im Gerichtsprozess oft schlecht nachweisen.
Fazit: Unterstützung im Oldtimerrecht
Die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit gefälschten Oldtimern erfordert fundierte Kenntnisse im Oldtimerrecht sowie Erfahrung mit komplexen technischen Sachverhalten. Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg ist seit Jahren auf diesem Gebiet spezialisiert und unterstützt Käufer dabei, ihre Rechte durchzusetzen – von der außergerichtlichen Verhandlung bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung.
Für Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg von der Kanzlei SLB Law jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie jetzt an! +49 89 51 24 27 0