Betrugssystem Friedrich Karl Baader, IFS Inter Finance Service Ltd. und Coninvest Finanz AG bzw. Peter Leo, AVC und AVI GmbH - Probleme der Anleger mit dem Finanzamt Teil II Vergleich mit CTS

Wirtschaft und Gewerbe
10.09.20101519 Mal gelesen
Finanzämter sehen Rückzahlungen als Zinseinnahmen ein - dagegen sollten sich die Anleger wehren!

Unsere Kanzlei hatte bereits darauf hingewiesen, daß Anleger bei Friedrich Baader bzw. seinen Firmen bzw. bei Peter Leo und dessen Firmen möglicherweise Schwierigkeiten mit dem Finanzamt erhalten, weil die angeblichen Renditen als Einnahmen versteuert werden müssen.

 

Ähnlichkeiten gibt es möglicherweise mit dem CTS-Verfahren. Die Finanzfirma CTS (Commodity Trading Service GmbH) hatte in den 90er Jahren ca. 2800 Anleger mit hohen Zinsversprechen geködert. Die Anleger wurden mit diesem Schneeballsystem um mindestens 74 Millionen Euro geprellt, außerdem soll es Scheingewinne in Höhe von bis zu 433 Millionen Euro gegeben haben.

Der Bundesfinanzhof hatte zunächst die untergerichtliche Rechtsprechung bestätigt und die Klagen der Anleger abgewiesen, das Bundesverfassungsgericht hat die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht angenommen.

Die Fälle betrafen vor allem Anleger aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz sowie Saarland. Bund und Länder haben sich auf Initiative von Rheinland-Pfalz geeinigt, daß die Scheinrenditen im Jahr der Insolvenz im Fall CTS (dies war im Jahr 2001) als Verluste geltend machen können. Noch offen sind hier wohl rund 1800 Verfahren, die zunächst einmal nicht weiterbearbeitet wurden, weil man den Ausgang der Rechtsprechung abwarten wollte. Nachdem diese nicht so verlief, wie von den Anlegern erwartete, konnte nun aber eine für die Anleger akzeptable Lösung gefunden werden.

Auch bei den Anlegern von Baader und Leo bzw. deren Firmen könnte eine ähnliche Problematik entstehen. Zwar ist im Fall CTS keine für alle Betrogenen eines Schneeballsystems gültige Lösung gefunden worden. Es bleibt aber zu hoffen, daß diese Lösung auch in den Fällen Baader/Leo gefunden werden kann, denn die Ausgangslage ist dieselbe.

Ansonsten wären die Anleger doppelt betrogen: das Geld ist zunächst investiert mit offenem Ausgang, ob man es zurückholen kann, und die Anleger müßten auch noch Zinsen versteuern, die sie faktisch nie erhalten haben, denn es erfolgte keine Geldanlage - Auszahlungen erfolgten mit den Geldern, die bei Neu-Anlegern eingesammelt worden waren!

Anleger haben also hier mehrere Fälle zu lösen und Fristen zu beachten: gegen Steuerbescheide muß rechtzeitig Einspruch eingelegt werden, die zivilrechtlichen Ansprüche gegen Baader bzw. Leo verjähren in drei Jahren ab Kenntnis davon, daß mit der Geldanlage etwas schiefgelaufen ist.

Wir beraten Sie gerne auch zu den steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Geldanlage bei Baader/Leo, Coninvest, AVC, AVI, usw.!