CLLB Rechtsanwälte erstreiten für Anleger weitere Urteile gegen die Juragent AG

Wirtschaft und Gewerbe
17.08.2010531 Mal gelesen
und den ehemaligen Vorstand Mirko H. Kammergericht Berlin weist Berufung des ehemaligen Vorstands als unzulässig ab.
Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, mit Sitz in München, Berlin und Zürich hat bereits vor einigen Monaten für Anleger der diversen Juragent Prozessfinanzierungsfonds Klagen bei den zuständigen Gerichten eingereicht.
                                                      
Mit einer Vielzahl von Urteilen hat das Amtsgericht Berlin Charlottenburg die Juragent KG zur Zahlung der ausstehenden Garantieausschüttungen an die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger verurteilt. Zudem muss die Juragent KG nach den nun vorliegenden Entscheidungen auch die den Klägern entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten in voller Höhe ersetzen. Die ersten Verfahren auf Zahlung der Garantieausschüttung konnten zwischenzeitlich zu Gunsten der dort klagenden Anleger rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Zwangsvollstreckung läuft.
 
Darüber hinaus waren nun auch die ersten Rückabwicklungsverfahren der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Anleger erfolgreich.
 
Bisher ist es der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte gelungen, mehr als 23 Urteile gegen die Juragent AG und/oder deren ehemaligen Vorstand, Herrn Mirko H. zu erstreiten.
 
Verschiedene Kammern des zuständigen LG Berlin folgten der Argumentation von CLLB, wonach sich die jeweils vertretenen Anleger durch die Ausführungen im Anlageprospekt zum PKF IV getäuscht fühlten.
 
"Die nun vorliegenden ?weiteren-  Urteile machen Hoffnung, dass die geschädigten Anleger der Juragent Fonds nicht völlig leer ausgehen und sich das entschlossene Vorgehen einzelner Anleger am Ende doch noch auszahlt", erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die in der Angelegenheit Juragent bereits eine Vielzahl von Klageverfahren vor dem LG Berlin betreut.
 
Zwischenzeitlich sind die ersten Entscheidungen gegen den ehemaligen Vorstand Mirko H. rechtskräftig, teilt Rechtsanwalt István Cocron weiter mit. Die Seitens des Herrn Mirko H. beim Kammergericht Berlin eingereichte Berufung wurde in zwei Fällen als unzulässig verworfen.
 
Die dort klagenden Anleger haben nun die Möglichkeit im Wege der Zwangsvollstreckung auf sämtliche Vermögenswerte des ehemaligen Vorstands zuzugreifen.