Gesellschafterversammlung Multi Advisor Fund am 07. Juni 2010 in München - Interessantes zur "Anlegerinformation"

Wirtschaft und Gewerbe
07.06.2010 1001 Mal gelesen

Am 07. Juni 2010 um 10 Uhr soll die Gesellschafterversammlung der Multi Advisor Fund  GbR in München im Gutshof Menterschwaige stattfinden.

Alle Anleger sollten überprüfen, ob sie dem von dem Fonds angegebenen Anwalt eine pauschale Stimmrechts-Vollmacht erteilen; besser ist es, den Termin möglichst selbst wahrzunehmen und genau zu überlegen, ob Sie den vorgeschlagenen Beschlüssen zustimmen.
 
Nur ein Auszug aus den Merkwürdigkeiten: die Einladung erfolgt auf einem Briefkopf mit der Aufschrift "Geiselgasteigstraße 52, 81545 München". Unsere Kanzlei und auch andere Anwälte versuchten schon vor Monaten, in München Briefe zuzustellen, schon da war der Standort nicht mehr existent und weder ein Briefkasten geschweige denn ein Büro vorhanden. Es wurde auf persönliche Anfrage von anderen Personen im Gebäude mitgeteilt, daß "da keiner mehr von denen arbeite".
 
Es ist also mehr als Vorsicht geboten!
 
Mit der ersten Einladung zur Gesellschafterversammlung, die am 10. Mai 2010 stattfand, und bei der zu wenig abstimmungsberechtigte Gesellschafter anwesend waren, wurde eine "Anlegerinformation" verschickt.
 
Es erfolgte der Hinweis, daß die "Geschäftsführung der Fondsgesellschaft immer wieder angegangen werde, die persönlichen Daten der Gesellschafter an interessierte Dritte herauszugeben."
 
Entgegen sämtlicher Richtlinien zum Datenschutz seien zwischenzeitlich auch zwei erstinstanzliche Urteile ergangen, die die Herausgabe der Daten von der Fondsgesellschaft verlangten.
 
Dann wird die Meinung kundgetan, daß der Schutz der persönlichen Daten zu den Grundrechten eines jeden Bürgers gehöre (was unzweifelhaft stimmt), und jeder darüber allein zu entscheiden, an wen Daten herausgegeben werden sollen. Weiterhin werden die Gesellschafter aufgefordert, ein Antwortschreiben zu senden mit der Mitteilung, ob sie mit der Herausgabe der Daten einverstanden seien. Sollte keine Mitteilung hierzu eingehen, gehe die Fondsgesellschaft davon aus, daß die Daten nicht weitergegeben werden sollen.
 
Die MAF vergißt, ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu erwähnen: Schon im Herbst des Jahres 2009 hat der BGH entschieden, daß Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft einen Anspruch darauf haben, daß die Namen und Anschriften der Mitgesellschafter mitgeteilt werden! Weder steht der Gesellschaftsvertrag entgegen, noch der Datenschutz!
 
Auch die Weigerung eines einzelnen Gesellschafters, daß seine Daten mitgeteilt werden dürfen, würde also vermutlich nichts helfen, denn die MAF wird wohl nicht ernstlich behaupten wollen, daß sich der einzelne Gesellschafter gegen ein BGH-Urteil stellen kann. Durch die Anlegerinformation wird suggeriert, daß die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof umgangen werden kann, indem auch gar nicht darauf hingewiesen wird, daß es diese Rechtsprechung gibt. Zwei erstinstanzliche Urteile sind es eben gerade nicht nur, sondern das oberste Gericht hat entschieden!
 
Gegen wen das Urteil ergangen ist, wissen wir nicht, aber es ist selbstverständlich allgemeingültig bei Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft. Und diese liegt bei der Multi Advisor Fund I GbR, wie der Name schon sagt, vor.
 
Den Widerruf der Verträge hat z. B. das Landgericht Stuttgart in einigen Urteilen, gegen die Capital Advisor Fund, die noch nicht rechtskräftig sind, für zulässig und rechtmäßig erklärt mit der Folge, daß zumindest keine weiteren Zahlungen erbracht werden müssen.
 
Wir beraten Sie gerne anwaltlich.