Persönlichkeitsrechtsverletzungen in einem Internet-Forum - Streitwert EUR 30.000,- ; LG Hamburg , Beschluss v. 14.04.2010 (Az.: 325 O 104/10)

Wirtschaft und Gewerbe
04.05.20101823 Mal gelesen
Beleidigungen in Internet-Foren können teuer werden: Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, sollte eigentlich seit langem bekannt sein. Grundsätzlich gilt: Was in konventionellen Medien verboten ist, ist auch im Internet untersagt. Trotzdem gibt es immer wieder Vorfälle auf Internetforen oder sonstigen Plattformen in denen sich über Dritte öffentlich ausgelassen wird. Oft in einer Weise, die den Betroffenen in einer mehr oder weniger schweren Weise in seiner Persönlichkeit verletzen oder in seinen Gewerbebetrieb eingreifen. Verbunden ist dies häufig mit einem Aufruf an die Internetgemeinde, ähnliche Erfahrungen mit dem Betroffenen mitzuteilen, damit diesem vermeintlichen „Übeltäter“ das Handwerk gelegt werden könne.

 So geschehen im o.g. Fall. Das LG Hamburg hatte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu beurteilen mit welchem dem Antragsgegner 8 recht deftige Aussagen über den Antragsteller untersagt wurden. Dem Antragsteller wurde mehrfach Betrug und betrügerisches Verhalten, Fälschung und kriminelles Handeln vorgeworfen. Höhepunkte der Vorwürfe waren im Zusammenhang mit den selbstverständlich unwahren Äußerungen die folgenden: 

  • Da dieser Betrüger X offensichtlich sehr, sehr krank sein muss (mit Sau-Wirtschaft hat das nichts mehr zu tun, das ist kriminelles Handeln!), beabsichtigen wir juristisch gegen diesen Betrüger vorzugehen und diesen endgültig aus dem Verkehr zu ziehen.
  • Betrüger X war bereits vor Jahren bei Ämtern namentlich bekannt, es wundert uns, dass er immer noch auf freiem Fuß ist und sein Unwesen treibt?
  • (Nachdem andere Forenmitglieder schon auf die möglicherweise unpassende Wortwahl hingewiesen hatten) - Die Wortwahl halten wir für angemessen, was diesen Betrüger betrifft. Man sollte nicht vergessen, dass es sich um einen Kriminellen handelt.
  • Sollte dieser Thread gelöscht werden, wäre das eine verpasste Chance, andere Leute vor diesem Betrüger X zu warnen - und gleichzeitig ein Kniefall vor Firma Y.
  • Herr X fälscht nicht nur Ihre E-Mails, sondern auch E-Mails von ebay und PayPal
 Die vorstehende Aussagen haben mit einer Meinungsäußerung nichts mehr zu tun; dies jedenfalls dann, wenn die Aussagen unwahr sind und nicht mehr der sachlichen Auseinandersetzung in der Sache dienen, sondern gezielt die Diffamierung einer Person im Vordergrund steht. Der öffentliche Meinungskampf ist im Rahmen einer sachlichen und angemessenen Auseinandersetzung gewiss ein hohes und wichtiges Gut der Meinungsfreiheit; es findet aber stets seine Grenzen an den Persönlichkeitsrechten anderer. Lassen Sie sich keine Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet gefallen. Manch unwahre Aussage kann geschäfts-, ruf-, oder kreditschädigend sein. Auch im Internet gelten die Grundsätze des Presserechts z.B. mit folgenden Ansprüchen: 
  • Unterlassung
  • Gegendarstellung
  • Berichtigung
  • Auskunft
  • Schadensersatz/Geldentschädigung
 Machen Sie bei Bedarf davon Gebrauch. Wir helfen Ihnen gern.

Weitere Informationen  erhalten Sie auch auf unseren Internetseiten www.abgemahntworden.de