Lehman Brothers – Klage gegen die Banken?

Wirtschaft und Gewerbe
11.12.20081972 Mal gelesen

Nach einer Meldung in Spiegel Online verweigern momentan nach einer Umfrage unter den Betroffenen die meisten Partnerbanken des US-Instituts den Geschädigten eine Entschädigung, soweit Zertifikate gezeichnet wurden. Zertifikate sind nicht Teil der Einlagensicherung, so daß den betroffenen Anlegern der Einlagensicherungs­fonds nicht weiterhilft.

Insgesamt soll es in Deutschland ca. 40 000 Betroffene geben, die ihr Geld in Lehman-Brothers-Zertifikate investiert haben.

Wir raten allen Betroffenen, ihre Ansprüche anwaltlich überprüfen zu lassen, da in vielen Fällen davon auszugehen ist, daß den Banken schwerwiegende Beratungs­fehler vorzuwerfen sind. Provisionen hätten offengelegt werden müssen, und eine Beratung muß immer anlegerspezifisch erfolgen. Außerdem hätten die Zertifikate inhaltlich erläutert werden müssen.

Da Verjährungsfristen zu beachten sind (§ 37 a WpHG - drei Jahre vom Zeitpunkt des Kaufs der Zertifikate an), sollten Anleger, die vor 2006 gekauft haben, sich mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung setzen, damit die Ansprüche nicht verjähren! Mit freiwilligen Zahlungen der Banken ist sicher nicht zu rechnen!

Die Anleger von Lehman Zertifikaten haben einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises, der gezahlten Gebühren (Agio) sowie den banküblichen Zinsen während der Laufzeit, denn sie sind so zu stellen, wie sie ohne die Anlage gestanden hätten. Ein Beratungsverschulden eines Beraters muß sich die jeweilige Bank zurechnen lassen.