Nach Argentinien nun auch Anleihen Ecuadors betroffen?

Wirtschaft und Gewerbe
02.12.2008642 Mal gelesen

Wie die Frankfurter Allgemeine in ihrer Onlineausgabe berichtet, ließ Ecuador am 15.11.2008 erstmals einen Termin für Zinszahlungen für eine 2012 laufende Dollar-Anleihe verstreichen. Die Verschiebung der Zinszahlungen wurde mit angeblichen Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstößen bei diesen Anleihen begründet.

Die Weigerung des südamerikanischen Staates, seiner Zahlungsverpflichtung pünktlich nachzukommen, weckt Erinnerungen an das Nachbarland Argentinien. Argentinien lehnt seit dem Jahr 2002 die Erfüllung der Zinsverpflichtungen mit Berufung auf einen Staatsnotstand ab. Obwohl deutsche Gerichte in mehreren erstinstanzlichen und oberlandesgerichtlichen Urteilen darauf hingewiesen haben, dass der Einrede des Staatsnotstandes jegliche tatsächliche und rechtliche Begründetheit fehlt, und dies sogar von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes bestätigt wurde, weigert sich der Staat Argentinien weiterhin, die gerichtlich festgestellten Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
 
"Es bleibt abzuwarten, ob Ecuador den gleichen Weg wie Argentinien geht", so Rechtsanwalt Christian Luber, M.A. von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin, die bereits einige Urteile gegen den Staat Argentinien erwirkt hat. "Angesichts der politischen Instabilität in Ecuador ist dies durchaus möglich. Allerdings zeigt das Beispiel Argentinien auch, dass sich selbst ein Staat letztlich nicht seinen Zahlungsverpflichtungen entziehen kann."