Milliardenunterstützung für Banken – Lehman-Geschädigte auf sich allein gestellt?

Wirtschaft und Gewerbe
15.10.2008630 Mal gelesen

In den vergangen Tagen beherrschten verschiedene Treffen hochrangiger Politiker in Paris und New York die Schlagzeilen. Als Folge insbesondere der in Paris zwischen den EU-Mitgliedsländern getroffenen Vereinbarungen hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungspaket zur Unterstützung deutscher Banken geschnürt.

Ziel der Beschlüsse der G 7, der EU und der Bundesregierung ist die Stabilisierung der Märkte sowie die Verhinderung weiterer Bankenzusammenbrüche, wie man sie vor Wochen in den USA bzw. nun auch in Island und fast auch in Deutschland bei der Hypo Real Estate verfolgen musste. Der Zusammenbruch der Hypo Real Estate konnte nur durch erhebliche Zugeständnisse der Bundesregierung verhindert werden.Was ist aber mit den vielen tausend Anlegern, die von verschiedenen Banken im ganzen Bundesgebiet in den vergangenen Monaten bzw. Jahren Zertifikate der Lehman Brothers von ihren Bankberatern als sichere Geldanlage empfohlen bekamen und auf diese Empfehlung vertrauend teilweise horrende Beträge hierin investiert haben?Im Zuge der Pleite des großen Bauunternehmens Holzmann wurde der Satz geprägt "Bei Holzmann kommt der Bundeskanzler, bei allen anderen der Insolvenzverwalter". Nichts anderes ist auch jetzt zu erleben. Großbanken, die durch haarsträubende Finanzgeschäfte sich selbst in die Bredouille gebracht haben, werden mit milliardenschweren Hilfspaketen unter die schwächelnden Arme gegriffen. Tausende Anleger, die im Vertrauen auf ihre Bankberater oftmals einen Großteil ihres Vermögens, wenn nicht sogar das gesamte Vermögen, in Lehman Brothers-Zertifikate investiert haben und dieses nun unverschuldet verloren haben, müssen sich selbst helfen.Die Betroffenen stellen die berechtigte Frage: Gibt es überhaupt Möglichkeiten das "verlorene" Geld zurückzuholen und haben diese Möglichkeiten überhaupt Aussicht auf Erfolg?Ob Anleger aus der Insolvenzmasse von Lehman Brothers nennenswerte Zahlungen zu erwarten haben bleibt abzuwarten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann hierüber nur spekuliert werden. Seriöse Aussagen hierzu sind derzeit unmöglich. Der Verlauf des Insolvenzverfahrens ist abzuwarten.Daher werden sich Geschädigte der Lehman-Brother-Zertifikate vor allem an die Banken halten müssen, deren Bankberater ihnen diese Zertifikate vermittelt haben. Eine Haftung der Bank kommt in Betracht, wenn der Bankberater den Kunden nicht ordnungsgemäß beraten hat und der Bankkunde diese Falschberatung im Zweifel auch nachweisen kann.So kommt eine fehlerhafte Anlageberatung in Betracht, wenn der Kunde über Risiken des ihm angebotenen Produkts nicht zutreffend aufgeklärt worden ist. So dürften die meisten der Lehman-Geschädigten nicht über das sog. Emittentenrisiko aufgeklärt worden sein, also über das Risiko eines Totalverlustes des angelegten Geldes für den Fall der Insolvenz des Emittenten, hier der Lehman-Brothers, da dieses investierte Geld weder durch die gesetzliche Einlagensicherung noch durch einen Einlagensicherungsfonds abgesichert ist.Eine Falschberatung beginnt jedoch schon viel früher, nämlich in dem Augenblick, in dem der Bankberater zu Beginn der Beratung bei dem Kunden nicht dessen Anlagewünsche, dessen Kenntnisse über Geldanlagen und dessen Risikobereitschaft abfragt, um sich so überhaupt in die Lage zu versetzen, den Kunden adäquat bei der Geldanlage beraten zu können.Insbesondere Anlegern, die für den Bankberater erkennbar eine sicherheitsorientierte Strategie über Jahre verfolgt haben oder zu erkennen gegeben haben, eine solche im konkreten Falle verfolgen zu wollen, hätten andere Anlageprodukte wie Tages- oder Festgeld anstelle von Inhaberschuldverschreibungen bzw. Zertifikaten der Lehman-Brothers empfohlen werden müssen. Dabei kann es keine Rolle spielen, ob im Zeitpunkt des Erwerbs der Zusammenbruch der Lehman-Brothers schon absehbar war oder nicht. Das Risiko solcher Papiere bestand von Beginn an. Hierauf hätte hingewiesen werden müssen bzw. von vorneherein sicherheitsorientierten Kunden solche Zertifikate nicht angeboten werden dürfen.Man kann nur mutmaßen, warum in vielen Fällen eine solche Aufklärung unterblieben ist, ob dies auf die Aussicht auf üppige Provisionen, den Umsatzdruck oder aber auch die Unwissenheit des einzelnen Bankberaters über die Risiken der von ihm vertriebenen Produkte zurückzuführen ist. Dies könnte die Erklärung dafür sein, weshalb vielen Bankkunden Zertifikate (nicht nur) der Lehman-Brothers als sichere Geldanlagen - oftmals von dem Bankberater ausdrücklich als vergleichbar mit Festgeld, nur mit einer höheren garantierten Verzinsung - vermittelt worden sind.Ungeachtet der Gründe für vielfach erfolgte Falschberatungen ist festzuhalten, dass viele Bankkunden einen großen Teil ihres Vermögens durch die Investition in Lehman-Zertifikate verloren haben. Betroffene sollten in jedem Falle anwaltlich prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen Banken zustehen, deren Bankberater ihnen diese Zertifikate vermittelt haben. Hierbei ist es maßgeblich auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls ankommen, welche exakt nachvollzogen werden müssen.