Nachahmung eines Rillen-Designs von Koffern unter Umständen unlauter – gewerblicher Rechtsschutz

Nachahmung eines Rillen-Designs von Koffern unter Umständen unlauter – gewerblicher Rechtsschutz
17.09.2013201 Mal gelesen
Unter Umständen kann das Rillen-Design eines Koffers von wettbewerblicher Eigenart sein und deshalb ein schützenswertes Leistungsergebnis darstellen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 27.02.2013 (Az.: 6 U 11/11) hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden, dass sich ein schützenswertes Leistungsergebnis dann ergeben soll, wenn das einheitliche Rillen-Design von Koffern in verschiedenen Serien das Charakteristische der Koffer darstelle und das Design in der konkreten Ausgestaltung auf dem Markt seit Jahrzehnten eine Alleinstellung habe. Werde das Rillen-Design nahezu identisch nachgeahmt, soll die auf dem nachgeahmten Produkt angebrachte Herkunftskennzeichnung nicht ohne weiteres zur Verneinung einer Herkunftstäuschung führen. Für die Vermeidung einer Herkunftstäuschung soll insbesondere maßgeblich sein, ob das Rillen-Design auf den Koffern auch aus größerer Entfernung wahrgenommen werden kann.

Wer mit seinen eigenen Ideen schneller ist als andere, hat zunächst immer einen Vorsprung. Nicht selten wird diese Idee allerdings auch von anderen übernommen und nachgeahmt.

Durch immer stärker zunehmende Produktpiraterie und die steigende Verletzung von Urheberrechten ist der Schutz geistigen Eigentums heute wichtiger denn je. Ein im gewerblichen Rechtsschutz versierter Rechtsanwalt bietet daher eine fundierte Beratung zu allen Aspekten des gewerblichen Rechtsschutzes. Hierzu gehören insbesondere das Urheberrecht, Markenrecht und das Patentrecht sowie das Wettbewerbsrecht.

Ein im gewerblichen Rechtsschutz tätiger Rechtsanwalt überprüft Marketing - und Werbestrategien in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Außerdem berät dieser umfassend bei der Erstellung und beim Abschluss von Lizenzverträgen. Soweit erforderlich übernimmt ein im gewerblichen Rechtsschutz tätiger Rechtsanwalt auch die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt und berät darüber, ob sich eine Anmeldung lohnt.

Sollten bereits Verstöße gegen eine Marke vorliegen, kann ein im gewerblichen Rechtsschutz tätiger Rechtsanwalt individuelle Abmahnungen und Unterlassungserklärungen gestalten und helfen Interessen notfalls auch gerichtlich geltend zu machen.

Auch bei einer Abmahnung aufgrund eines Verstoßes hilft ein Anwalt dabei zu prüfen, ob ein Verstoß tatsächlich vorliegt.

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