Medico Nr. 34, 37 und Fundus Baubetreuung Forum Köpenick Immobilien-Anlagen 32 KG: LG Rottweil verurteilt Bonnfinanz zum Schadensersatz!

Medico Nr. 34, 37 und Fundus Baubetreuung Forum Köpenick Immobilien-Anlagen 32 KG: LG Rottweil verurteilt Bonnfinanz zum Schadensersatz!
02.03.2013807 Mal gelesen
02.03.2013: In dem von der Kanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte erstrittenen Urteil vom 27.02.2013 hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung zum Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligungen an de

Im zugrunde liegenden Fall wurde der Klägerin von den Anlageberatern der Bonnfinanz AG eine Beteiligung am Medico Fonds Nr. 32, 37 und Fundus 32 empfohlen.

 

Das Landgericht Rottweil geht völlig selbstverständlich vom Vorliegen eines Beratungsvertrages aus. Als Zeuge wurde der damalige Berater vernommen. Der Berater hatte nach der Überzeugung des Gerichts den Kl. beraten, denn dieser verfügte über keine Erfahrungen mit Kapitalanlagen der vorliegenden Art und wollte eine sichere Geldanlage zum Vermögensaufbau im Sinne einer Altersvorsorge. Der Zeuge bestätigte dies indirekt, da er die Beteiligung damals dahingehend beschrieben hatte, daß diese "eine gute Rendite abwerfe und eine langfristige Anlage der Altersvorsorge diene".

 

Die Aufklärungs- und Beratungspflichten wurden im entschiedenen Fall nicht hinreichend erfüllt.

 

Nach der Beweisaufnahme sah es das Landgericht Rottweil als erwiesen an, daß der Berater den Kl. nicht über Risiken informiert und die Prospekte nicht rechtzeitig übergeben hatte.

 

Durch die Beweisaufnahme konnte festgestellt werden, daß es dem Kl. damals um die Altersvorsorge ging und er dieses dem Berater auch mitgeteilt hatte. Der Kl. hätte über ein mögliches Wiederaufleben der Haftung durch Einlagenrückgewähr ebenso aufgeklärt werden müssen wie über das Risiko der Verpflichtung zum Verlustausgleich bei Ausscheiden aus der Gesellschaft.

 

Die Beratungsfehler waren nach Ansicht des Landgerichts Rottweil auch kausal für den Schaden. Der Kl. kann sich auf den Grundsatz aufklärungsrichtigen Verhaltens berufen.

 

Die Ansprüche des Kl. sah das Landgericht Rottweil auch nicht als verjährt an. Dem Kl. kann keine grob fahrlässige Unkenntnis oder Kenntnis vorgeworfen worden.

 

Da keine Verjährung eingetreten ist, reichte dies für eine Verurteilung auch hinsichtlich der im Wege des Schadensersatz geltend gemachten erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen aus, die der Kl. für das Darlehen erbracht hatte, welches ihm vom Berater zur Finanzierung des Fonds empfohlen worden war. Verwirkt sind die Ansprüche ebenfalls nicht.

 

Allerdings wurden die Ausschüttungen, die der Kl. erhalten hat, in Abzug gebracht. Steuervorteile sind aber, so das Landgericht Rottweil, nicht anzurechnen!

 

So wurde die Bonnfinanz zum Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte des Kl. aus den Fondsbeteiligungen verurteilt.

  

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.