Klagen sind jetzt verfrüht ? Oder nicht ?
Die Umstände des Schadensfalls S&K veranlassen Anleger zu fragen, ob sie bereits jetzt einen Anwalt beauftragen sollen. Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten, fällt die Entscheidung leichter. Aus den Gesprächen mit Anlegern der "S&K Gruppe" wissen wir, dass ein großer Teil der Anleger keine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Für die nicht versicherten Anleger stellt sich daher die Frage, ob bereits jetzt weiteres Geld für die anwaltliche Unterstützung aufgewendet werden soll.
Zum jetzigen Zeitpunkt bereits Geld für Klageverfahren auszugeben, halten wir nicht für den geeigneten Weg. Auch wenn durch die Staatsanwaltschaft umfangreiche Ermittlungen angestellt wurden und vielfach von Straftaten innerhalb der "S&K Gruppe" ausgegangen wird, ersetzt diese jedoch nicht den zivilrechtlich notwendigen Beweis, dass Rechtsansprüche bestehen. Ermittlungen allein reichen nicht aus. Eine Klage, die sich nur darauf stützt, dass die Staatsanwaltschaft Durchsuchungen durchgeführt hat, wird allein deswegen nicht zum Erfolg führen. Wohl gemerkt: das gilt nicht für Klagen gegen Anlageberater. Hier muss in einem Anwaltsgespräch mit dem Anleger geklärt werden, inwieweit der Anlageberater seine Aufklärungspflichten verletzt hat. HIer kann es durchaus lohnen sein, beriets jetzt über Maßnahmen nachzudenken
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft können Monate dauern
Auf die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft wird allgemein gewartet. Aus anderen Großverfahren wissen wir, dass es Monate dauern kann, bis dem Anleger für ein Zivilverfahren notwendige Ergebnisse vorgelegt werden.
Seit der Razzia bei der "S&K Gruppe" haben sich zahlreiche Anleger gemeldet, so dass sich Verhaltensmuster ergeben. Je mehr Anleger sich melden, desto besser werden die Fakten dann sichtbar sein.
Stiftung Warentest: Anleger sollten zum Anwalt gehen
Mit der Einleitung von Verfahren gegen die Beteiligten der "S&K Gruppe" sollte jedoch nicht zu lange gewartet werden. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass Ansprüche anderer Anleger vorrangig aus der Summe, welche die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt hat, befriedigt werden.
Eine andere Möglichkeit, den Schaden auszugleichen, besteht in der eventuellen Haftung der Anlageberatungsgesellschaften. Liegt hier ein Fall der Fehlberatung vor, können Anleger Ihre Ansprüche gegen die Anlageberater durchsetzen.
Welche Möglichkeiten bestehen, ergibt sich aus einer genauen Darstellung des Anlageberatungsgespräches, das Anleger mit einem Anwalt, der möglichst schon seit mehreren Jahren Kapitalanleger betreut, führen sollten.
Die Stiftung Warentest empfiehlt, dass Anleger zum Anwalt gehen sollten. (Meldung vom 22.2.13)
Als Geschädigter anmelden
Eine gute Möglichkeit seine Ansprüche bereits jetzt auf den richtigen Weg zu bringen, besteht darin, sich als Geschädigter der "S&K Gruppe" anzumelden. Wenn genügend Erkenntnisse für ein Zivilklageverfahren vorliegen, ist die kontaktierte Anwaltskanzlei bereits mit der Sache vertraut und kann dann zügig mit dem Anleger abklären, ob in das gerichtliche Verfahren übergegangen werden soll.
Anmeldung zu Interessengemeinschaft
Die Kanzlei MAACK Rechtsanwälte betreut geschädigte Kapitalanleger bereits seit mehr als 20 Jahren. In den letzten Jahren haben wir mehr als 2.000 Vorgänge diverser Anlagen bearbeitet. Darunter waren auch sog. Großschadensverfahren.
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