Risiken bei Fremdwährungskrediten in Schweizer Franken oder Yen bieten Ansatz für Schadenersatzansprüche

Risiken bei Fremdwährungskrediten in Schweizer Franken oder Yen bieten Ansatz für Schadenersatzansprüche
08.02.2013973 Mal gelesen
Chancen für Anleger bei Falschberatung über Fremdwährungskredite: In Deutschland dürften nach Einschätzung von Fachanwalt Ebermann weit über 50.000 Darlehensnehmer ihr Eigenheim zumindest teilweise mit einem Fremdwährungskredit finanziert haben.

Das Angebot klang zumeist verlockend: Zinsen, die bis zu 3% unter dem allgemeinen Niveau der Hypothekenbanken für einen "Euro-Kredit" liegen. Da können bei einem Immobilienkredit schnell ein paar zehntausend Euro an Ersparnis zusammen kommen. So lässt sich die monatliche Belastung auf ein erträgliches Maß reduzieren; im Extremfall kann erst durch die fremde Währung - meist in Schweizer Franken oder Japanische Yen - die Finanzierungsrechnung so dargestellt werden, dass jungen Bauherren mit Kindern oder Geringverdienern neben den Aufwendungen für die Baufinanzierung noch genug zu Leben bleibt.

Dabei verstecken sich in den Fremdwährungskrediten enorme Risiken, weiß Rechtsanwalt Tino Ebermann von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, die sich auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger und Bankkunden spezialisiert hat. Besonders bedenklich für den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist, dass Fremdwährungskredite zumeist nur als endfällige Darlehen mit kurzer Zinsfestschreibung angeboten werden. "Das Darlehen wird dann während der Laufzeit nicht nach und nach abbezahlt, sondern muss am Ende mit einem Schlag getilgt werden. Dabei ist völlig offen, ob dann das benötigte Kapital zur Verfügung steht."

Wechselkursschwankungen und die Folgen

Ein besonderes Risiko stellt die Wechselkursentwicklung dar. Zwar gab es in der Vergangenheit Zeiten, in denen die Kurse der Darlehenswährungen zum Euro einigermaßen stabil waren, doch es kam auch immer wieder zu starken Wechselkursschwankungen. So sank der Kurs des Euro in im Jahr 2008 allein gegenüber dem Yen um fast 30%, gegenüber dem Schweizer Franken waren es immerhin noch 10%. Beim Franken war die Talfahrt dafür dann umso länger; auch hier sind inzwischen Kursverluste von 30% eingetreten - der auf 1,20 € gestützte Franken bereits einberechnet.

Für die Kreditnehmer hat diese Entwicklung unter verschiedenen Gesichtspunkten fatale Folgen:

  • Nur allzu oft sehen die Darlehensverträge ein Nachbesicherungsrecht der Bank für den Fall vor, dass der in Euro umgerechnete Darlehensstand einen bestimmten Anteil des Immobilienwertes übersteigt. Steigt der Kurs der fremden Währung gegenüber dem Euro und wird diese vereinbarte Schwelle überschritten, verlangen die Geldhäuser weitere Sicherheiten. Sind diese nicht mehr vorhanden, und kann sich der Darlehensnehmer mit der Bank nicht einigen, droht die Kündigung des Darlehens und die Zwangsversteigerung. Zudem müssen die Bauherren dann noch erheblich höhere Zinsen zahlen. Der erhoffte Zinsvorteil ist dann schnell hin. Die Finanzierung wird zum Alptraum.
  • Durch den Wertverlust des Euro gegenüber der Finanzierungswährung steigt zudem der Betrag, der in Euro zur Ablösung des Darlehens aufgewandt werden muss. Statt der beispielsweise aufgenommenen 100.000 € muss man dann plötzlich 130.000 € an die Bank zurückzahlen. Für nicht wenige insbesondere junge Bauherren, die ihr Eigenheim knapp kalkuliert haben, ein fast aussichtsloses Unterfangen.
  • Damit zur Tilgung das nötige Kapital zur Verfügung steht, wurde in der Finanzierungsberatung häufig empfohlen, vorhandenes Eigenkapital nicht in die Immobilienfinanzierung einfließen zu lassen sondern in ein sogenanntes Tilgungsinstrument, etwa einer Lebensversicherung oder einen Aktienfonds einzuzahlen oder anzusparen. Gleichzeitig wurde der Darlehensbetrag erhöht. Aus Sicht der Finanzierungsberater ein auf die Optimierung der Provisionseinnahmen ausgerichtetes Modell. Für die Bauherren ein Fiasko: Zum einen haben sie durch die höhere Verschuldung mehr Zinsen zu zahlen, zum anderen sind die als "Tilgungsinstrument" empfohlenen Anlagen zumeist sehr riskant, so dass das vorhandene und anzusparende Eigenkapital auch verloren gehen kann.

Diese Umstände trieben die Mehrheit der Darlehensnehmer bis an die Grenze ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Viele von ihnen zogen die Notbremse und stellten die Darlehen um, fortan in Euro und mit annuitätischer Tilgung. Hierbei mussten die Darlehensnehmer Ausgleichszahlungen in schmerzlicher Höhe oder eine empfindliche Erhöhung der Darlehensvaluta hinnehmen.

In Deutschland dürften nach Einschätzung von Fachanwalt Ebermann weit über 50.000 Darlehensnehmer ihr Eigenheim zumindest teilweise mit einem Fremdwährungskredit finanziert haben. Noch stärker als in Deutschland ist die Finanzierungsvariante mit Fremdwährungskrediten bei unseren Nachbarn in Österreich oder etwa in Ungarn verbreitet. Über 1,3 Millionen Magyaren - etwa 13% der gesamten Bevölkerung - haben vornehmlich bei Österreichischen Banken zumeist Kredite in Schweizer Franken auch zur Finanzierung eines Autos oder für sonstige Anschaffungen aufgenommen. Nachdem die ungarische Währung, der Forint, dann gegenüber dem Franken nachgab, konnten die meisten Darlehensnehmer ihren Verpflichtungen gegenüber den Banken nicht mehr nachkommen.

Dabei dürften vielen Darlehensnehmern gegenüber den finanzierenden Banken oder den Finanzierungsberatern Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen im Rahmen der Kreditberatung zustehen. Zwar beinhalten die allermeisten Fremdwährungskreditverträge eine entsprechende Risikobelehrung der Darlehensnehmer. Allerdings sind diese Belehrungen häufig unzureichend. Fachanwalt Ebermann: "In Abhängigkeit von der Person der Darlehensnehmer und deren Vorerfahrungen mit Bankprodukten ist es in der Regel unzureichend, lediglich auf das abstrakte Fremdwährungsrisiko hinzuweisen. Vielmehr muss einem Darlehensinteressenten klipp und klar gesagt werden, wie sich dieses Risiko wirtschaftlich für ihn auswirken kann. Erst hiernach ist ein Darlehensnehmer in der Lage zu entscheiden, ob dieses Risiko für ihn tragbar ist oder nicht."

Dabei kann sich Bankrechtsspezialist Ebermann auf eine Reihe von Gerichtsentscheidungen stützen, die zu den Fremdwährungsfinanzierungen ergangen sind: "Streitentscheidend ist in der Regel nicht eine etwaige Risikobelehrung, sondern der tatsächliche Ablauf des Kreditberatungsgesprächs. Nur allzu oft haben die Berater hierbei die bestehenden Risiken geradezu heruntergespielt oder entsprechende Fremdwährungsdarlehen angeboten, obwohl es bereits eindeutige Hinweise der Spitzenverbände der Bankwirtschaft gab, die Kursbewegungen zu Lasten der Darlehensnehmer voraussagten und von bestimmten Währungen abrieten."

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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