Insolvente WGF AG: Welche Vorteile hat es für betroffen Anleger, wenn sie sich organisieren?

Insolvente WGF AG: Welche Vorteile hat es für betroffen Anleger, wenn sie sich organisieren?
01.02.2013355 Mal gelesen
Diese und weitere Fragen rund um die WGF AG von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beantwortet.

Die Insolvenz des Düsseldorfer Immobilienunternehmens WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG war ein vorweihnachtlicher Paukenschlag, der die Anleger mit vielen bangen Sorgen zurückließ. Mittlerweile organisieren sich die Anleger, da ein organisiertes Auftreten der Stimme des einzelnen Anleger ein größeres Gewicht verleiht. Ein entsprechender Zusammenschluss für Anleger ist die WGF Anlegergemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen, der sich bereits mehrere hundert Anleger verschiedener WGF Hypothekenanleihen und WGF Genussrechte anschlossen.

 

Da es von Seiten der Anleger zahlreiche Fragen rund um die WGF Interessengemeinschaft gibt, hat Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, die häufigsten Fragen rund um die Interessengemeinschaft und die Folgen der Insolvenz für die Anleger beantwortet und zusammengestellt. Dieser Fragen-und-Antworten-Katalog ist auf der Homepage der Interessengemeinschaft unter www.wgf-interessengemeinschaft.de einsehbar.

 

Neben der  WGF Anlegergemeinschaft, die vor allem auf das Insolvenzverfahren gerichtet ist, gibt es für Anleger noch weitere rechtliche Optionen. Diese sind von Interesse, wenn Anleger ihre WGF Hypothekenanleihen oder WGF Genussscheine aufgrund der Empfehlung eines (Bank)Beraters erwarben ist. Hier kann geprüft werden, ob Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen. Die Anlageberatung soll das Fundament einer informierten Entscheidung des Anlegers bilden und muss daher ein zutreffendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage zeichnen.

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Da jedes Anlageberatungsgespräch unterschiedlich ablief, bedarf es einer Prüfung des Einzelfalls, um die individuellen Erfolgschancen der Anleger auf Schadensersatz beurteilen zu können.

 

Mehr Informationen zu der WGF Anlegergemeinschaft befinden sich auf der Internetseite www.wgf-interessengemeinschaft.de.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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