MPC Offen-Flotte (Santa-B-Schiffe): Das war's!

MPC Offen-Flotte (Santa-B-Schiffe): Das war's!
24.01.2013329 Mal gelesen
23.01.2013 – Das Sanierungskonzept ist endgültig gescheitert. Es soll nun der Verkauf aller 14 Schiffe beschlossen werden. Scheitert auch dieses Vorhaben an der erforderlichen Mehrheit, dann müsste ein Insolvenzantrag gestellt werden, in jedem Fall ein gefühlter Totalverlust für die Anleger.

Gescheiterte Kapitalerhöhung

Mit Schreiben vom 18.01.2013 teilt die Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH (TVP) mit, dass das Fortführungs- bzw. Sanierungskonzept als gescheitert angesehen werden muss, obgleich sich anfangs 90 %, also eine deutliche Mehrheit für die Kapitalmaßnahme ausgesprochen haben. Von den benötigten € 23,7 Mio. konnten lediglich € 4,2 Mio. von den Anlegern und weitere € 2,4 Mio. von der Reederei Claus- Peter Offen GmbH & Co. KG eingeworben werden. Die drei kreditfinanzierenden Banken sind auch nicht bereit, die entstandene Finanzierungslücke von rd. 70 % durch Kreditlinien aufzufüllen.

Verkauf oder .

Angesichts der schlechten Lage auf den Schiffsmärkten sowie der gesunkenen Schiffswerte fordern die drei Banken nun unlimitierte Verkaufsbeschlüsse für alle 14 Schiffe zum nächstmöglichen Termin. Laut einem Rundschreiben der Fondsgesellschaft vom 03.01.2013 wären Rückflüsse an die Anleger aus den Verkaufserlösen aber nicht mehr zu erwarten. Für den Fall solcher Verkaufsbeschlüsse würden sich die Banken bereit erklären, auf eine Inanspruchnahme der Anleger in Höhe der erhaltenen Ausschüttungen von 4,41 % zu verzichten. Das hieße, diesen Betrag dürften die Anleger behalten, obwohl diese Ausschüttung aus der Einlage geleistet wurde und eigentlich an die Fondsgesellschaft zurückgeführt werden müsste, da er den Gläubigern der Fondsgesellschaft, mithin den Banken zusteht.

. Insolvenz .oder

Scheitern auch die Verkaufsbeschlüsse, so könnten die Schiffsgesellschaften und somit auch die Fondsgesellschaft ohne weiteres Kapital ihre Zahlungsfähigkeit nicht aufrecht halten. Ein Insolvenzantrag wäre dann nicht mehr abzuwenden. Im Insolvenzfall ist davon auszugehen, dass der Insolvenzverwalter die erhaltenen Ausschüttungen von den Anlegern aufgrund der gesetzlichen Regelung nach § 172 Abs. 4 HGB zurückfordern würde. Ein Totalverlust der geleisteten Einlagen wäre dann sicher.

 Rechtsanwalt

 Spätestens jetzt sollte den Anlegern klar geworden sein, dass die Konsultation eines auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalts die letzte Hoffnung ist und nein, in den allermeisten Fällen schmeißen geschädigte Anleger kein gutes Geld schlechtem hinterher. Dies gilt insbesondere für die Anleger der MPC Offen Flotte (Santa-B Schiffe). Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte hat schon in zahlreichen Fällen große Teile des eingesetzten Kapitals zurückgeholt. Hierfür war sogar nicht einmal der Klageweg erforderlich.