Anleger der WGF AG schließen sich zusammen

Anleger der WGF AG schließen sich zusammen
24.01.2013386 Mal gelesen
Hunderte Anleger, die von der Insolvenz der WGF AG betroffen sind, organisieren sich in der Anlegergemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

Rund einen Monat nachdem bekannt wurde, dass die WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG insolvent ist, hat sich die erste Aufregung gelegt. Abgehakt ist das Thema für die betroffenen Anleger der WGF Hypothekenanleihen jedoch noch lange nicht. Und auch für die Medien wurde der Schlussstrich noch nicht gezogen. So berichtet zum Beispiel die Finanzzeitung "€uro am Sonntag" unter dem Titel "Hoffen, Beten, Warten" (Ausgabe 2/13) über die insolvente WGF AG.

 

Was die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen besonders freut, ist die Empfehlung der Finanzzeitung €uro am Sonntag an die Anleger, dass sich diese organisieren sollen. Als Beispiel für einen solchen Zusammenschluss von WGF Anlegern wurde die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen angeführt. Da die betroffenen Anleger oftmals verschiedene Frage zu der WGF Anlegergemeinschaft  und auch zu der Insolvenz der WGF AG haben, wurde ein Katalog der häufigsten Frage und deren Antworten erstellt. Dieser befindet sich auf der Internetseite der Anlegergemeinschaft in der Rubrik "Fragen und Antworten".

 

Zusätzlich kann Anlageberatung überprüft werden

 

Zusätzlich zu der Teilnahme an der Anlegergemeinschaft können die Anleger auch überprüfen lassen,  ob sie Schadensersatzansprüche gegenüber anderen Stellen erfolgreich geltend machen können. In Frage kommen hier beispielsweise Ansprüche wegen falscher Anlageberatung gegenüber der beratenden Bank. Die Anlageberatung soll das Fundament einer informierten Entscheidung des Anlegers bilden und muss daher ein zutreffendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage zeichnen.

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Da jedes Anlageberatungsgespräch unterschiedlich ablief, bedarf es einer Prüfung des Einzelfalls, um die individuellen Erfolgschancen der Anleger auf Schadensersatz beurteilen zu können.

 

Anleger der WGF AG, die der Anlegergemeinschaft beitreten möchten, finden auf der Internetseite www.wgf-Anlegergemeinschaft.de weitere Informationen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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www.dr-stoll-kollegen.de

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