WGF: Was müssen Anleger jetzt beachten? Fachanwalt informiert

WGF: Was müssen Anleger jetzt beachten? Fachanwalt informiert
20.12.2012400 Mal gelesen
Das Immobilienunternehmen WGF befindet sich in der Insolvenz und für die Anleger der WGF Anleihen und Genussscheine stellt sich die Frage, was sie jetzt beachten müssen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Nach der Insolvenzanmeldung der WGF AG fragen sich viele Anleger, was sie überhaupt machen sollen und was auf sie zukommt. Zunächst ist es Anlegern dringend angeraten, ihre Forderungen gegenüber der WGF AG im Rahmen des Insolvenzverfahrens anzumelden. Sie sind jetzt Gläubiger in einem Insolvenzverfahren. Dies gilt auch für Forderungen, die erst in Jahren fällig werden, da gesetzlich festgelegt ist, dass alle Forderungen mit der Insolvenzanmeldung fällig werden. Diese Aufgabe können Anleger von Anwälten erledigen lassen. Auch generell wird Anlegern eine anwaltliche Vertretung empfohlen, zum Beispiel von Stiftung Warentest, die WGF-Anlegern den Gang zu einem spezialisierten (Fach)Anwalt nahelegte.

 

WGF AG meldet sich in Pressemitteilung zu Wort

 

Gleichzeitig meldet sich die WGF AG in einer Pressemitteilung vom 19.12.2012 zu Wort. Das Unternehmen unterstreicht, dass es an einem Sanierungsplan arbeite - in Eigenverwaltung. Welcher Erfolg dem Sanierungsplan beschieden sein wird, kann noch niemand sagen. Die Anleger bzw. Gläubiger sollten daher auf der Hut bleiben und auch mit möglichen Nachteilen rechnen. Inwiefern die Eigenverwaltung durch die WGF AG sinnvoll ist, kann nicht beurteilt werden. Diese Einschätzung gilt auch für das Vorhaben des Unternehmens, den Gläubigern bzw. Anlegern eine Quotenzahlung anzubieten - dieser Vorschlag kann erst dann bewertet werden, wenn dieser konkrete Formen angenommen hat.

 

Weiterhin teilt die WGF AG mit, dass einem organisierten Auftreten der Anleger im Insolvenzverfahren offen gegenüber steht. Anleger sollten sich die Pläne genau anschauen und im Insolvenzverfahren ihre Rechte wahrnehmen, wenn sie mit den Plänen nicht einverstanden sind. Daneben sollte Schadensersatz geprüft werden gegen Banken und Berater. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt im Rahmen einer Interessengemeinschaft bereits hunderte Anleger. Dadurch können die Anleger sowohl in der Insolvenz als auch bei Schadensersatz bestmöglich vertreten werden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft WGF AG

 

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

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