WGF AG - Schadenersatz Interessengemeinschaft der Anleger

WGF AG - Schadenersatz Interessengemeinschaft der Anleger
18.12.2012365 Mal gelesen
WGF AG meldet Insolvenz an, Anleger schließen sich zusammen.

Nach der Insolvenz der WGF AG haben sich viele Anleger gefragt, wie es weiter geht. Hunderte Anleger haben sich an die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gewandt und um Hilfe gebeten. Auf vielfachen Wunsch der Anleger wurde daher eine Anlegergemeinschaft gegründet, an der sich zahlreiche Anleger beteiligt haben. Dies hat den Vorteil, dass die Interessen der Anleger der WGF AG gebündelt vertreten werden können, sowohl im möglichen Insolvenzverfahren als auch bei Schadensersatzansprüchen. Für die Anleger hat dies erhebliche Vorteile, da Informationen geimeinsam genutzt werden können und Viele eher gehört werden, als nur einer alleine.

Im Insolvenzverfahren gilt es, die Ansprüche richtig und fristgerecht anzumelden. Hier sollte auf das Wissen eines Experten zurückgegriffen werden, um nicht Ansprüche zu verlieren.

Bei den Schadensersatzansprüchen gilt es, herauszufinden, wer für einen möglichen Schaden der Anleger aufkommt. Es kommen verschiedene Anspruchsgegner wie die DAB Bank, comdirect, Wallstreet Online, Volksbank, Raiffeisenbank, sonstige Berater oder Banken, der Vorstand, der Aufsichtsrat oder weitere Beteiligte in Frage. Dazu bedarf es einer genauen Prüfung, möglichst durch eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Verjährung der Ansprüche sollte dabei im Auge behalten werden.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll sind spezialisiert für solche Schadenfälle wie WGF. Durch die Tätigkeit des Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer als Insolvenzverwalter ist gewährleistet, dass im Insolvenzverfahren eine bestmögliche Vertretung erfolgt.

Informationen zur Interessengemeinschaft finden Anleger hier:

WGF Interessengemeinschaft

Weitere Informationen:

Infoseite WGF AG

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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