Resch Rechtsanwälte: DIG/Argovent vom Landgericht Berlin verurteilt

Resch Rechtsanwälte: DIG/Argovent vom Landgericht Berlin verurteilt
07.12.20121865 Mal gelesen
In einem bereits im Oktober 2012 vor dem Landgericht Berlin von Resch Rechtsanwälten erstrittenen, noch nicht rechtskräftigen Urteil ist die DIG Premium Select bR auf zur Abrechnung des Abfindungsguthabens und zur Zahlung verurteilt worden.

Nur 10% der Anlegergelder wurden in Beteiligungen investiert, Anleger sind nicht durch Fondsimmobilien abgesichert. Wurde das Geld im Kulturprojekt Kühlhaus am Gleisdreieck versenkt? Landgericht verurteilt DIG Premium Select bR auf Zahlung.

Die ArgoVent bietet Anlegern die Möglichkeit, sich an verschiedenen Fondsgesellschaften als Gesellschafter bürgerlichen Rechts zu beteiligen.

In Verkaufsunterlagen wird dargestellt, dass sich die Fondsgesellschaften wiederum an Objektgesellschaften beteiligen werden und nach der Investition die Immobilien dieser Objektgesellschaften als Sicherheiten den Anlegern zur Verfügung stehen.

Konzeptionsgemäß wird bei dem Vertrieb der Beteiligungen den potentiellen Anlegern geraten, bestehende Lebensversicherungen zu kündigen und die Rückkaufswerte in die Beteiligung an der DIG Premium Select bR zu investieren.

In Mittelverwendungsnachweisen für die Jahre 2006 bis 2010 werden Beteiligungen an verschiedenen Objektgesellschaften ausgewiesen. Danach waren bis Ende 2010 in die DIG Premium Select bR € 4.498.208,62 eingezahlt worden. € 468.800,00 sind nach den Angaben in die Beteiligungen an den Objektgesellschaften geflossen. wobei der Wert dieser Beteiligungen Ende 2010 schon € 2.115.000,00 betragen haben soll.

Zweifel an der tatsächlichen Wertsteigerung der Investitionen entstehen jedoch, wenn man sich die Eigentumsverhältnisse an den Objektgesellschaften ansieht. Gemäß einem Schreiben der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft, der ArgoVent Gesellschaft für Investitionsentwicklungen mbH, sollte aufgrund einer Entscheidung der  Anleger Objekt Oranienstraße 19 erworben werden.

Als Eigentümer sind in das Grundbuch die Argovent GmbH & Co. KG, die ArgoMax Gesellschaft für Investitionsthesaurierung mbH und die macs more Aktiengesellschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen worden. Eine Absicherung der DIG Premium Select GbR durch Eintragung von Grundschulden erfolgte entgegen der Prospektaussagen nicht und war wohl auch nicht beabsichtigt. Vielmehr wurden Grundschulden zugunsten der ArgoMax Gesellschaft für Investitionsthesaurierung mbh in Höhe von € 700.000,00 eingetragen, die mit der DIG Premium Select GbR in keiner Verbindung steht.

Interessant ist auch die Beteiligung an der Kühlhaus am Gleisdreieck Berlin GmbH & Co. KG. An dieser Gesellschaft ist die macs more Aktiengesellschaft mit 28% beteiligt. Eigentümer sind die Kühlhaus am Gleisdreieck Berlin GmbH & Co. KG, die Forum Stadthaus Grundstücksgesellschaft mbH und die ArgoVent Gesellschaft für Investitionsentwicklungen mbH, die beide 100%ige Tochtergesellschaftender macs more AG sind.

Auch bei diesem Objekt in der Luckenwalder Straße 3, einem alten Kühlhaus, das im Jahr 1900 erbaut worden war und seit Jahrzehnten leer stand, erfolgte keine Absicherung der DIG Premium Select GbR durch Eintragung von Grundschulden. Grundschulden sind allerdings für die ArgoMax Gesellschaft für Investitionsthesaurierung mbH in Höhe von € 2.400.000,00 und die Kühlhaus am Gleisdreieck Berlin GmbH & Co. KG in Höhe von € 850.000,00 eingetragen worden.

Auf der Homepage der Kühlhaus Berlin Veranstaltungs GmbH wird in diesem Zusammenhang erläutert:

"Über mehrere Jahre befand sich das Kühlhaus Berlin als Leerstand im Firmenbesitz der Kühlhaus am Gleisdreieck Berlin GmbH & Co. KG. Die laufende Umwandlung des historischen Industriedenkmals in einen internationalen Treffpunkt der Künste und Kultur ist frei finanziert von der Fonds gestützten Kommanditgesellschaft Argovent".

In einem Artikel im Kulturteil des Tagesspiegel vom 21.11.2011, weist der Haupteigentümer der Kühlhaus am Gleisdreieck Berlin GmbH & Co. KG, Dieter Siegel darauf hin, bereits fünf Millionen Euro in den Umbau des Objekts gesteckt zu haben, das nach den Angaben der Kühlhaus Berlin Veranstaltungs GmbH"ein Ort sein soll, an dem sich im Dialog von Wirtschaft und Industrie mit Kultur, Kunst und Wissenschaft neue Quellen der Inspiration und neue Perspektiven für die Auseinandersetzung zu aktuellen Fragen unserer Gesellschaft auftun". Von einer Rendite für die Anleger derDIG Premium Select bR ist nicht die Rede.

Auf eine Nachfrage über den Verbleib der ausweislich der Mittelverwendungsnachweise nicht in Fondsbeteiligungen investierten Anlegergelder, hat die ArgoVent Gesellschaft für Investitionsentwicklungen mbH keine plausible Erklärung, sondern behauptet lediglich, die nicht nachgewiesenen Investitionen seien zur Instandhaltung und Pflege der Objekte der Fondsgesellschaften investiert worden, an denen der Fonds, also die DIG Premium Select bR beteiligt ist.

Die DIG Premium Select bR ist zwar nur mit einer Quote von 8% und einer Einlage von € 48.000,00 an der Kühlhaus am Gleisdreieck Berlin GmbH & Co. KG beteiligt, hat aber offenbar ohne Absicherung an der Fondsimmobilie weitere erhebliche Gelder ohne Gegenleistung an diese Gesellschaft weiter gegeben, um so die freie Finanzierung durch die Fonds gestützten Kommanditgesellschaft Argovent darzustellen.

"Mit dieser Praxis wird die Geschäftsführung der DIG Premium Select bR, die ArgoVent Gesellschaft für Investitionsentwicklungen GmbH und deren Muttergesellschaft macs more AG des Dieter Siegel, gegen die im Verkaufsprospekt darlegten Investitionskriterien offenbar wissentlich und willentlich verstoßen haben" erläutert Rechtsanalt Manfred Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte.

In einem bereits im Oktober 2012 vor dem Landgericht Berlin von Resch Rechtsanwälten erstrittenen, noch nicht rechtskräftigen Urteil  ist die DIG Premium Select bR auf zur Abrechnung des Abfindungsguthabens und zur Zahlung verurteilt worden. Zahlungsansprüche der Gesellschaft aus den Beteiligungsverträgen bestehen  nicht mehr.

Die Klägerin und ihre Familie verfügten über mehrere Lebensversicherungsverträge, als sie im September 2006 durch eine externe Vertriebsmitarbeiterin der DIG konzeptionsgemäß dazu überredet wurde, die bestehenden Lebensversicherungsverträge aufzulösen und statt dessen als Altersvorsorge mehrere Verträge mit der DIG abzuschließen.

Nach Einreichung der Klage stellte die DIG in Abrede, dass sie den Vertrieb geschult hatte und dafür Verantwortung trage. Diese Behauptung wurde durch Anhörung der von der DIG eingesetzten Anlagevermittlerin in der Beweisaufnahme widerlegt.

Die Beweisaufnahme ergab, dass die DIG die Vermittlerin im Vertrieb dieser Anlagen geschult hatte und dass unzutreffende Angaben über die beabsichtigte Verwendung der Einlage der Klägerin gemacht wurden. Die Vermittlerin hatte der Klägerin erläutert, dass die DIG Immobilien und Eigentumswohnungen erwerben werde.