HCI Hammonia I meldet Kapitalbedarf bei Anleger an

HCI Hammonia I meldet Kapitalbedarf bei Anleger an
12.11.2012426 Mal gelesen
Die Anleger des Schiffsfonds HCI Hammonia I werden aufgefordert, dem Dachfonds Geld zur Verfügung zu stellen. Wie können sich Anleger wehren?

Der Dachfonds HCI Hammonia I benötigt Geld, um den Finanzbedarf des Zielfonds Europa I zu stillen. Der bereits Mitte 2012 angemeldete Liquiditätsbedarf des Zielfonds wurde in einem Schreiben vom 31.10.2012 gegenüber den Anlegern konkretisiert. Im Rahmen eines Finanzierungskonzepts sollen die Anleger des Dachfonds Hammonia I eine Wiedereinlage von 12,5 % ihrer Einlage leisten. Zwar steht es den Anlegern frei, gegen ein Sanierungskonzept zu stimmen, jedoch droht in dem Fall, dass zu wenig Kapital von Seiten der Anleger des HCI Hammonia I gestellt werden sollte, ein Verkauf von bis zu vier Schiffen des Europa I und eine Wiedereinlageverpflichtung von mindestens ca. 3 % des Dachfondskapitals.

 

Sollte eine Sanierung des Europa I scheitern, droht eine Insolvenz des Zielfonds und die Anleger des HCI Hammonia I könnten vom Insolvenzverwalter aufgefordert werden rund 16 % ihrer Einlage zurückzuzahlen. Ob die Anleger des HCI Hammonia I dem Dachfonds für eine Sanierung Geld zur Verfügung stellen möchten, müssen diese selbst entscheiden.

 

Welche Alternativen zu den Kapitalforderungen gibt es für Anleger?

 

Anleger, die sich angesichts der jüngsten Entwicklungen von ihrer Beteiligung an dem Fonds HCI Hammonia I trennen möchten, können rechtliche Schritte erwägen. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann klären, ob die Anleger erfolgreich Ansprüche geltend machen können. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Schiffsfonds HCI Hammonia I ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

 

Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Beratungsgesprächs müssen die Berater die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds erklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus der Beteiligung an dem HCI Hammonia I ergeben, stehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung im Raum. Beispielsweise wurde nicht jedem Anleger in der Anlageberatung ausreichend erläutert, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind. Ein solcher Hinweis ist insbesondere dann nötig, wenn ein Anleger zuvor noch nie in einen geschlossenen Fonds investiert hatte.

 

Schiffsdachfonds wie der HCI Hammonia I sind nämlich keine sicheren Kapitalanlagen und nicht für eine sichere Altersvorsorge geeignet. Ein Dachfonds beteiligt sich an Fonds, die sich ihrerseits an Unternehmen beteiligen. Diesen Unternehmen wohnen Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust inne, was sich auf Ebene des Dachfonds auswirken kann. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile ist nicht geregelt. (Fehlende) Hinweise auf Provisionen sind ein Knackpunkt vieler Beratungsgespräche, da Berater oftmals gegen Aufklärungspflichten verstießen. Haben Anleger des HCI Hammonia I das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufgeklärt wurden, können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre individuellen Ansprüche und Rechte überprüfen zu lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Rechtansprüche der Anleger eines Schiffsfonds

 

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