Business Capital Investors (BCI) – Schadensersatzansprüche der Anleger

Business Capital Investors (BCI) – Schadensersatzansprüche der Anleger
24.08.2012536 Mal gelesen
Nachdem der Großteil der von Business Capital Investors eingesammelten Millionen trotz weltweiter Razzien verschollen bleibt, stellt sich für die geschädigten Anleger die Frage, ob es weiter Haftungsschuldner gibt.

In dem Wirtschaftskrimi Business Capital Investors wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf erhob Anklage gegen 11 Beschuldigte. Die Im November 2011 wurde bei einer internationalen Razzia gegen die Verdächtigen vorgegangen. Zwar konnten bei dieser Maßnahme Geld und Sachwerte sichergestellt werden, der Löwenanteil des Geldes bleibt allerdings verschollen. Durch Business Capital Investors wurden tausende Anleger um ihr Geld geprellt. Die Business Capital Investors vertrieb Unternehmensbeteiligungen. Mit traumhaften Renditen von 15,5 % wurden Anleger angelockt, allerdings saßen sie einem Schneeballsystem auf. Bei einem solchen System wird das Geld der Anleger nicht gewinnbringend angelegt, sondern an weitere Anleger als deren Rendite ausgeschüttet.

 

Da das Vermögen der Anleger der Business Capital Investors bislang noch nicht aufgetaucht ist, stellt sich für geschädigte Anleger die Frage, ob es weitere Haftungsgegner gibt. Hier kommen die Berater in Frage, die die Unternehmensbeteiligungen der BCI empfahlen. Zu den Pflichten eines Anlageberaters gehört unter anderem, dass sie überprüfen müssen, ob die Konzeption einer Kapitalanlage überhaupt schlüssig ist. Wurde gegen dieses oder weitere Pflichten verstoßen, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger der Business Capital Investors im Raum. Geschädigte Anleger der BCI, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de