DWS Immoflex Vermögensmandat geschlossen – Wie können Anleger trotzdem an ihr Geld kommen?

DWS Immoflex Vermögensmandat geschlossen – Wie können Anleger trotzdem an ihr Geld kommen?
06.07.2012283 Mal gelesen
Schadensersatz für Anleger.

Die Branche der offenen Immobilienfonds durchlebt eine große Krise. Hiervon sind auch Dachfonds wie der DWS Immoflex Vermögensmandat betroffen, da offene Immobilienfonds beliebte Investitionsziele der Dachfonds waren. Das Fondsvermögen des DWS Immoflex Vermögensmandat von rund 100 Mio. Euro ist zu über 95 % in eingefrorenen oder aufgelösten offenen Immobilienfonds gebunden und steht dem Dachfonds daher nicht frei zur Verfügung. Dies brachte den Dachfonds in die Bredouille und im Frühjahr 2012 wurde die Anteilsrücknahme ausgesetzt. Seitdem ist das Geld der Anleger in dem Fonds eingefroren.

Keine Höchstdauer der Aussetzung der Anteilsrücknahme

Die Schließung des DWS Immoflex Vermögensmandat wurde erforderlich, da die flüssigen Mittel des Dachfonds durch vermehrte Anteilsrückgaben unter 5 % rutschten. In einem solchen Fall muss ein Fonds von Gesetzes wegen geschlossen werden, um die Anleger zu schützen. Nach Angaben des Managements des DWS Immoflex Vermögensmandat wurden die vielen Rückgaben durch die Krise der offenen Immobilienfonds, über die in den letzten Monaten intensiv in der Presse berichtet wurde, ausgelöst. Auch kann der DWS Immoflex Vermögensmandat noch unbestimmte Zeit geschlossen bleiben, da es für Dachfonds keine maximale Schließungsdauer gibt.

Die größten Zielfonds des DWS Immoflex Vermögensmandat wurden aufgelöst, was die Chancen, dass der Dachfonds in naher Zukunft die Anteilsrücknahme wieder aufnimmt, nicht unbedingt vergrößert. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile am DWS Immoflex Vermögensmandat bis auf weiteres nur an der Börse verkaufen können. Allerdings bewegt sich der Börsenpreis bei etwa der Hälfte des (theoretischen) Rückgabepreises. Für Anleger des Dachfonds, die sich verlustfrei von ihren Anteilen trennen möchten ist unter diesen Voraussetzungen ein Börsenverkauf sicherlich nicht die erste Wahl.

Hilfe für Anleger, die ihr Geld zurück wollen

So kann geklärt werden, ob Anleger sich verlustfrei von ihren Anteilen am DWS Immoflex Vermögensmandat trennen können, indem beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft wird. Zu den typischen Fehlern gehört beispielsweise, dass die Anleger nicht hinreichend auf die Risiken, die mit einer Investition in einen Dachfonds verbunden sind, hingewiesen wurden. Zu diesen Risiken gehört neben dem Totalverlustrisiko auch die Möglichkeit einer unbegrenzten Schließung. Wegen dieser Möglichkeit ist ein Dachfonds wie der DWS ImmoFlex Vermögensmandat für Anleger, die jederzeit auf ihr Geld zugreifen möchten, ungeeignet. Es muss auch überprüft werden, ob Vermittlungsprovisionen flossen, über die die Berater die Anleger aufklären mussten. Weiterhin musste den Anlegern auch ein Prospekt, in dem der DWS Immoflex Vermögensmandat detailliert beschrieben wird, ausgehändigt werden.

Wurde in dem Beratungsgespräch gegen eine dieser Pflichten verstoßen oder wurde ein ähnlicher Fehler begangen, bestehen für Anleger des DWS Immoflex Vermögensmandat gute Chancen, Schadensersatz fordern zu können. Dann müssen die Anleger des Dachfonds nicht auf das Ende einer unbefristeten Schließung warten und können ihr gesamtes eingezahltes Geld zurückerhalten. Dies wird auch durch erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigt. Anleger des DWS Immoflex Vermögensmandat sollten nun dringend handeln und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ausgewiesene Kenntnisse bei offenen Immobilienfonds und Dachfonds. So werden bundesweit zahlreiche Prozesse für Anleger, die in offene Immobilienfonds oder Immobiliendachfonds investierten, geführt, insbesondere vor den Landgerichten Berlin und Frankfurt am Main.

Weitere Informationen:

Infoseite DWS


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