Die Anleger des offenen Immobilienfonds AXA Immoselect müssen im April 2012 auf die halbjährliche Auszahlung aus den Liquidationserlösen verzichten. Dies wird im Monatsbericht März 2012 des AXA Immoselect bestätigt. Als Gründe für den Ausfall der April-Ausschüttung werden langsame Immobilienverkäufe, Liquiditätsbedarf und Immobilienbewertungen angeführt. Auch die zukünftigen Halbjahresausschüttungen hängen von den Verkaufserfolgen des AXA Immoselect ab.
Im Rahmen der Liquidation verkauft der AXA Immoselect die Immobilien des Fonds, um die Erlöse anschließend im Halbjahresrhythmus an die Anleger auszukehren. Allerdings gibt es momentan nur wenige ernsthafte Interessenten für die Immobilien des AXA Immoselect, da sich potentielle Käufer allgemein zurückhalten. Zusätzlich nehmen die Interessenten ausführliche Prüfungen im Rahmen der Verkaufsverhandlungen vor, weswegen die Immobilienverkäufe insgesamt langsamer vonstatten gehen als ursprünglich angenommen. Aktuell werden bei 9 Immobilien Verkaufsverhandlungen geführt.
Als weiteren Grund für den Ausfall der Auszahlungen führt der AXA Immoselect an, dass der offene Immobilienfonds selbst Geld benötige, um Verbindlichkeiten bedienen zu können. Dazu gehören unter anderem die Bewirtschaftungskosten der Immobilien, Ertragsausschüttungen sowie Zins- und Tilgungsleistungen auf Darlehen. Allein für die Darlehenstilgung müssen in den nächsten 12 Monaten rund 110 Mio. Euro aufgewendet werden.
Auch die routinemäßigen Immobilienbewertungen von 14 Objekten des AXA Immoselect brachten nur wenig Positives für den offenen Immobilienfonds. So reduzierte sich der Wert von 12 Immobilien um insgesamt 9,9 Mio. Euro. Zu den größten Einzelposten gehören die Abwertungen in Höhe von 3,4 Mio. Euro für ein Objekt in Dronten (Niederlande), 3,3 Mio. Euro für eine Düsseldorfer Immobilie sowie eine Abwertung von 2,4 Mio. Euro für eine Amsterdamer Immobilie. Dem gegenüber stehen Aufwertungen bei 3 tschechischen, polnischen und schwedischen Immobilien des AXA Immoselect.
Drohende Verjährung
Vielen Anlegern des AXA Immoselect stehen Schadensersatzansprüche zu, da sie nicht hinreichend über die Risiken, die mit der Investition in einen offenen Immobilienfonds verbunden sind, aufgeklärt wurden. Dazu gehören beispielsweise das Risiko, dass die Anteilsrücknahme ausgesetzt wird, oder dass - wie beim AXA Immoselect geschehen - der Immobilienfonds aufgelöst wird. Anleger des AXA Immoselect sollten sich wegen drohender Verjährung dringend von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurden bereits Klagen für Anleger des AXA Immoselect eingereicht.
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