KanAm Grundinvest – Immobilienverkäufe beginnen – Fachanwalt hilft Anlegern

Wirtschaft und Gewerbe
27.03.2012430 Mal gelesen
Erster Zwischenbericht des KanAm Grundinvest - Fachanwalt reicht erste Klagen für Anleger des KanAm Grundinvest ein.

Knapp einen Monat nachdem das Aus des offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest bekanntgegeben wurde, gab KanAm Grundinvest am 22.03.2012 eine erste Zwischenmeldung über den Stand der Abwicklung heraus. Demnach verhandelt KanAm Grundinvest aktuell den Verkauf verschiedener Immobilien in Großbritannien, Frankreich, Kanada und den USA. Diese Immobilien repräsentieren etwa 30 % des Fondsvolumens.

Verkauf von Fondsimmobilien - Nebenkosten belasten Erlöse

Zuvor konnte in den USA die dort größte Immobilie des KanAm Grundinvest verkauft werden, das 1000 Main/Houston. Dieser Verkauf spülte 245,3 Mio. Euro in die Kassen des offenen Immobilienfonds. Zusätzliche rund 590 Mio. Euro erbrachte der Verkauf zweier Londoner Büroimmobilien namens 90 High Holborn und One Exchange Square. Letztere stellte die größte Immobilie des KanAm Grundinvest dar, welche einen Verkehrswert von rund 400 Mio. Euro besaß.

Doch damit enden für Anleger des KanAm Grundinvest die guten Nachrichten. Da durch die Immobilienverkäufe Nebenkosten anfielen, wurde zum 23.03.2012 der Wert der Anteile des KanAm Grundinvest um 0,44 Euro auf 54,25 Euro reduziert. Des weiteren kann KanAm Grundinvest noch keine Angaben machen, wie viel die Anleger bei der halbjährlichen Auszahlung am 10.04.2012 erhalten werden, da noch Verbindlichkeiten bestehen. Mindestens sollen aber 2,80 Euro je Anteil ausgezahlt werden.

Anleger können zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten wählen

Die Anleger des KanAm Grundinvest können entscheiden, ob sie an der Liquidation teilnehmen, ihre Anteile an der Börse verkaufen oder Alternativen suchen. Die erste Auszahlung der Liquidation soll, wie eben erwähnt, am 10.04.2012 erfolgen. KanAm Grundinvest betont in der Mitteilung vom 22.03.2012, dass von dieser Auszahlung auf das Gesamtergebnis der Abwicklung geschlossen werden könne. Kurz: Das Ergebnis der Liquidation ist offen.

Ein Verkauf der Anteile an der Börse ist ebenfalls möglich. In einem Kommentar vom 09.03.2012 in der Onlineausgabe des Magazins Cash, konstatiert der stellvertretende Geschäftsführer der Hamburger Börse Kay Homann, dass mit den Anteilen an dem Fonds KanAm Grundinvest eifrig gehandelt werde. Allerdings müssten die Anleger Abschläge von 25 % und mehr hinnehmen, sodass ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt nach Einschätzung von Homann nicht optimal ist.

Erste Klagen auf Schadensersatz von Anlegern des KanAm Grundinvest

Eine Alternative zum Gang an die Börse und zur Teilnahme an der langwierigen Abwicklung ist die rechtliche Überprüfung der Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest. So können Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs überprüft werden. Beispielsweise kann überprüft werden, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß war oder ob sie nicht anleger- und anlagegerecht und damit falsch war. Es ist immer wieder festzustellen, dass Anleger nicht hinreichend über die Risiken eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt wurden.

Im Fall einer Falschberatung stehen die Chancen der Anleger des KanAm Grundinvest gut, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds lösen können und Schadensersatz von Banken und Anlageberatern fordern können. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits erste Schadensersatzklagen für Anleger des KanAm Grundinvest eingereicht. Daher sollten Anleger, die ebenfalls in den offenen Immobilienfonds investierten, nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Kapitalanlagenrecht zu wenden, um ihre Beteiligung an KanAm Grundinvest überprüfen zu lassen.

Weitere Informationen unter:

Infoportal KanAm Grundinvest

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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