Die LeaseTrend AG fordert Anleger u.a. zur Zahlung von ausstehenden Rateneinlagen auf.

Wirtschaft und Gewerbe
29.02.2012249 Mal gelesen
Eine Reihe von Anlegern haben bereits Mahnbescheide erhalten! Der Druck wächst.

München, 28.02.2012: Anleger der LeaseTrend AG, welche Ihr Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben, werden nunmher durch diese zur Zahlung eines sich in diesen Fällen errechneten negativen Auseinandersetzungsguthabens aufgefordert. 

 

Darüber hinaus wurden viele Anleger, die sich für die Zeichnung des Ratenanlagemodells "Sprint" entschieden und Ihre Ratenzahlungen zwischenzeitlich eingestellt hatten, dazu aufgefordert, ihre ausstehenden monatlichen Rateneinlagen an die LeaseTrend AG zu zahlen.

 

"Die LeaseTrend AG bzw. ein von dieser beauftragter Rechtsanwalt hat bereits eine Reihe von Mahnbescheiden gegen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger beantragt bzw. sogar Klagen eingereicht" berichtet Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

 

Wenn gegen einen Mahnbescheid nicht fristgemäß Widerspruch einlegt wird, kann der Antragssteller nach zwei Wochen einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen. Wenn dieser ergeht und rechtskräftig wird, kann der Antragssteller nach den gesetzlichen Vorschriften die Zwangsvollstreckung betreiben.

 

"Wenn Anlegern der ALAG ein gerichtlicher Mahnbescheid zugehen sollte, empfiehlt es sich, der enthaltenen Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen, sondern gegebenenfalls durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob die Forderung begründet ist", rät Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz.

 

Zu beachten ist weiterhin, dass auch bei Zugang einer Klage dem Gericht in der Regel innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt werden muss, ob sich der Anleger gegen die Klage verteidigen möchte.

 

Gegebenenfalls kann dem Zahlungsbegehren ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung sowie wegen vorvertraglichen Verschuldens auch aufgrund  des nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte fehlerhaften Emissionsprospektes entgegen gehalten werden.

 

In einem Hinweisbeschluss hat der 8. Senat des Oberlandesgerichts München in einem gegen die LeaseTrend AG geführten Verfahren die vorläufige Rechtsauffassung geäußert, dass der dort gegenständliche Emissionsprospekt der LeaseTrend AG eine Reihe von Fehlern enthalten dürfte.

 

Werden Anleger einer Publikumsgesellschaft mittels eines fehlerhaften Emissionsprospektes geworben, so begründet dies grds. eine Pflichtverletzung, sofern der Vertrieb nicht auf die Ungeeignetheit des Prospektes zur vollständigen und zutreffenden Aufklärung des Anlegers hinweist.

 

"Neben einem Vorgehen gegen die Leastrend AG käme im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung auch ein Vorgehen gegen die Beratungsgesellschaft bzw. den Anlagenberater, welche in vielen Fällen über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen, ergänzend in Betracht" so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Neben der Befreiung von Zahlungsverpflichtungen bzw. von den weiteren Ratenzahlungsverpflichtungen, könnte so auch die Rückgewähr der geleisteten Einlagen der geschädigten Anleger erreicht werden.

 

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt eine Reihe von Anlegern der LeaseTrend AG und wurde bereits von geschädigten Anlegern der LeaseTrend AG  mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer nach deren Darstellung fehlerhaften Anlageberatung und des fehlerhaften Emissionsprospektes beauftragt.

 

Gegen die LeaseTrend AG wurden bereits gerichtliche Klageverfahren eingeleitet.

 

Pressekontakt: Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: leitz@cllb.de Web: www.cllb.de