Prorendita 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) – Gesellschafterversammlung am 29.12.2011, Anwälte informieren

Prorendita 1 (Prorendita Eins GmbH & Co. KG) – Gesellschafterversammlung am 29.12.2011, Anwälte informieren
17.12.2011695 Mal gelesen
Ideenkapital Prorendita Lebensversicherungfonds: Schadensersatz für Anleger.

Anleger des Prorendita 1 wurden mit Schreiben vom 28. November 2011 über die am 29. Dezember 2011 stattfindende Gesellschafterversammlung von der Ideenkapital Prorendita EINS Treuhand GmbH informiert. Der geschlossene Lebensversicherungsfonds Prorendita 1, der in britische Lebensversicherungspolicen investiert, befindet sich schon seit längerer Zeit in der Krise, nachdem der britische Zweitmarkt für Lebensversicherungen während der Finanzkrise eingebrochen war.

Aus den dem Schreiben beigefügten Unterlagen lässt sich nun die ernste Lage des Prorendita 1 entnehmen: Anleger des Prorendita 1 dürfen erwarten, dass es keine Anschlussfinanzierung über die UniCredit Bank AG geben wird. Weiterhin muss das Darlehen an die Allied Irish Bank (AIG) zurückgeführt werden, sodass ein Policennotverkauf erforderlich wird. Insgesamt bedeuten diese Maßnahmen für Anleger des Prorendita 1, dass sie nur noch einen Rückfluss von nur 42 % bezogen auf ihre Einlage inklusive der bereits erfolgten Ausschüttungen zurückerhalten werden. Dies ist für die Anleger des Prorendita 1 natürlich ein herber Verlust, sodass ihnen nur geraten werden kann, an der Gesellschafterversammlung selbst teilzunehmen oder jemanden zu bevollmächtigen.

Mehr als die Hälfte ihres investierten Kapitals ist demnach für die Anleger des Prorendita 1 verloren. Dies muss allerdings nicht hingenommen werden, da im Wege des Schadensersatzes gegen die Anlageberater - als solche trat vor allem die Commerzbank AG auf - bei einer fehlerhaften Anlageberatung die Einlage zurückerlangt werden kann. Eine Falschberatung liegt insbesondere dann vor, wenn den Anlegern die Risiken des Prorendita 1  verharmlost oder gar ganz verschwiegen wurden, welche allerdings nicht unerheblich sind, da die Einlage einem Totalverlustrisiko unterliegt. Weiterhin kann ein Schadensersatzanspruch gegen die Commerzbank dann bestehen, wenn diese den Anleger nicht über Provisionen (Kick-Backs) aufgeklärt hat, die sie von der Fondsgesellschaft für die Vermittlung der Anteile an dem Prorendita 1 erhalten hat.

Anleger des Prorendita 1 sollten sich also bezüglich der bevorstehenden Gesellschafterversammlung und zur Überprüfung möglicher Ansprüche an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden, wenn sie einen Verlust ihres Kapitals von über 50 % nicht tragen wollen.

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