Long Short Momentum Swap, Harvest Swap oder Cross Currency Swap – Klagen ohne Risiko?

Long Short Momentum Swap, Harvest Swap oder Cross Currency Swap – Klagen ohne Risiko?
07.12.2011597 Mal gelesen
Hat ein Kunde der Deutschen Bank viel Geld wegen eines Long Short Momentum Swaps o.a. verloren, ist er hinsichtlich der Risiken einer Klage auf Schadensersatz umso vorsichtiger. Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, der zahlreiche Swapklagen geführt hat, kennt diese Sorgen und nimmt dazu Stellung.

Zahlreiche Anleger, denen von der Deutschen Bank ein Long Short Momentum Swap (LSM Swap), Balanced Currency Harvest Swap (Harvest Swap) oder CMS Spread Ladder Swap (CMS Swap) empfohlen wurde, haben zwischenzeitlich Klage auf Schadensersatz eingereicht. Andere zögern noch, weil sie Sorge haben, nach ihren Verlusten gegenüber der Bank nun auch noch Gerichtskosten zahlen zu müssen. Dabei stellt sich die Frage, ob die Schäden aus dem Long Short Momentum Swap nicht auch ohne Prozesskostenrisiko vor Gericht geltend gemacht werden können.

1.         Erfolgshonorar

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, der durch Long Short Momentum Swaps geschädigte Anleger gegen die Deutschen Bank vertritt, wird immer wieder auf die Möglichkeit eines Erfolgshonorars angesprochen. Tatsächlich bietet ein Erfolgshonorar die Möglichkeit, wenigstens die eigenen Anwaltskosten vom Erfolg der Klage abhängig zu machen. In Deutschland sind Erfolgshonorare jedoch nur ganz ausnahmsweise dann erlaubt, wenn dem Rechtssuchenden eine Rechtsverfolgung andernfalls unmöglich wäre. Da die Deutsche Bank Long Short Momentum Swaps im Rahmen des Private Wealth Management vornehmlich ihren wohlhabenderen Kunden anbot, wird diese Voraussetzung der Mittellosigkeit in den seltensten Fällen vorliegen.

2.         Sammelklage

Andere Anleger, die durch einen LSM Swap, Harvest Swap oder Cross Currency Swap geschädigt wurden, hoffen ihre Ansprüche im Rahmen einer Sammelklage geltend machen zu können, um so das Kostenrisiko auf eine Gruppe von geschädigten Anlegern zu verteilen. Leider sind jedoch Sammelklagen, die man aus Amerika kennt, in Deutschland nach wie vor nicht möglich. Im Zuge der Streitigkeiten um die Aktie der Telekom wurde zwar das KapMuG (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz) erlassen. Dies erlaubt jedoch nur sogenannte Muster-Verfahren bei vollkommen gleichgelagerten Fällen. Bei der Frage der Falschberatung bezüglich eines Swap kommt es jedoch auf den jeweiligen Einzelfall an, der immer individuelle Beratungsfehler aufweisen kann.

3.         Rechtsschutzversicherung

Eine weitere Möglichkeit ohne Risiko den Schaden aus einem Long Short Momentum Swap einzuklagen ist gegeben, wenn eine Rechtsschutzversicherung für die Klage Deckungszusage erteilt hat, d. h. Versicherungsschutz bestätigt hat. In diesem Fall übernimmt die Versicherung regelmäßig die gesamten gesetzlichen Prozesskosten. Gerade in jüngeren Versicherungsverträgen  sind jedoch im Rahmen der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) "Spiel- oder Wettgeschäfte" bzw. "Termin- oder vergleichbare Spekulationsgeschäfte" ausgeschlossen. Der Versicherungsschutz für Klagen aus Long Short Momentum Swaps wird dann regelmäßig abgelehnt.

4.         Prozesskostenfinanzierer

Das Risiko einer Swap-Klage kann jedoch auch durch einen sogenannten Prozesskostenfinanzierer ausgeschlossen werden. Dabei handelt es sich um Firmen, die gegen eine Erfolgsbeteiligung - je nach Vereinbarung - die gesamten Prozesskosten übernehmen. Voraussetzung ist, dass der Prozessgegner zahlungskräftig ist und die Klage ausreichende Aussichten auf Erfolg hat. Bei einem großen Bankhaus sollte die Solvenz eigentlich keine Rolle spielen. Die Erfolgsaussichten werden vom Prozesskostenfinanzierer - zumeist kostenlos - durch erfahrene Juristen geprüft. Da die Anleger im Rahmen der Long Short Momentum Swaps oft sechsstellige Beträge verloren haben, sind derartige Fälle für Prozesskostenfinanzierer durchaus von Interesse.

5.         Frage des Einzelfalls

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg weist jedoch darauf hin, dass die Möglichkeit des Ausschlusses von Kostenrisiken in jedem Einzelfall gesondert von einem im Bankrecht und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt geprüft werden sollten. Denn jeder Fall weist seine Eigenheiten auf und kann besondere Risiken beinhalten.

Dr. Louis Rönsberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, steht für weiterführende Fragen zum Thema Prozesskostenrisiko beim Long Short Momentum Swap, Balanced Currency Harvest Swap oder CMS Spread Ladder Swap, gerne zur Verfügung.

SLB Kloepper Rechtsanwälte

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