Prorendita 2 (Prorendita Zwei GmbH & Co. KG) – Haftung der Commerzbank, Anwälte informieren

Prorendita 2 (Prorendita Zwei GmbH & Co. KG) – Haftung der Commerzbank, Anwälte informieren
17.09.2011574 Mal gelesen
Prorendita 2 (Prorendita Zwei GmbH & Co. KG): Hilfe für Anleger! Verjährung droht Ende 2011!

Der Fondsinitiator Ideenkapital legte insgesamt 5 Prorendita-Fonds auf, die in britische Lebensversicherungen investieren. Der Prorendita 2 (Prorendita Zwei GmbH & Co. KG) wurde hierbei im Jahr 2005 als geschlossener Lebensversicherungsfonds mit einem Fondsvermögen von 45 Mio. € emittiert (laut Fondsprospekt). Hierbei kauft der Prorendita 2 (Prorendita Zwei GmbH & Co. KG) "gebrauchte" Lebensversicherungen auf dem britischen Zweitmarkt auf. Die Rendite von Lebensversicherungsfonds wie dem Prorendita 2 (Prorendita Zwei GmbH & Co. KG) folgt aus der Versicherungssumme, die mit dem Versicherungsfall - meist dem Tode des Versicherten - fällig wird; bis zu diesem Zeitpunkt muss der Prorendita 2 (Prorendita Zwei GmbH & Co. KG) die Prämien weiter an die Lebensversicherungsgesellschaft bezahlen. Die Laufzeit des Prorendita 2 (Prorendita Zwei GmbH & Co. KG) sollte bis zum 31.12.2019 gehen.

Allerdings geriet der Prorendita 2 (Prorendita Zwei GmbH & Co. KG) Ende 2008 durch die Finanzkrise mächtig ins Wanken: der Markt für britische Lebensversicherungen brach damals ein, was natürlich auch Auswirkungen auf den Prorendita 2 (Prorendita Zwei GmbH & Co. KG) hatte.

Anleger des Prorendita 2 (Prorendita Zwei GmbH & Co. KG) müssen also mit einem Verlust ihres Kapitals rechnen; ein Totalverlust ist nicht ausgeschlossen!

Vermittelt wurde der Prorendita 2 (Prorendita Zwei GmbH & Co. KG) meist von der Commerzbank AG. Gegenüber dieser können Anleger des Prorendita 2 (Prorendita Zwei GmbH & Co. KG) folglich Schadensersatzansprüche erheben, wenn sie bei dem Erwerb der Anteile an dem Prorendita 2 (Prorendita Zwei GmbH & Co. KG) nicht ordnungsgemäß anleger- und anlagegerecht beraten wurden. Eine solche fehlerhafte Anlageberatung der Commerzbank ist zunächst dann anzunehmen, wenn Anlegern die Risiken des Prorendita 2 (Prorendita Zwei GmbH & Co. KG) verschwiegen wurden.

Der Prorendita 2 (Prorendita Zwei GmbH & Co. KG) stellt für Anleger eine unternehmerische Beteiligung dar, wobei der Anleger als Gesellschafter am Gewinn aber auch an den Verlusten der Gesellschaft teilnimmt. Aus diesem Grunde besteht bei geschlossenen Lebensversicherungsfonds wie dem Prorendita 2 (Prorendita Zwei GmbH & Co. KG) immer das Risiko eines Totalverlusts der Einlage. Wurde Anlegern eine Beteiligung an dem Prorendita 2 (Prorendita Zwei GmbH & Co. KG) als sicher und zur Altersvorsorge geeignet empfohlen, so ist dies also aufgrund des hohen Verlustrisikos nicht haltbar und stellt einen Beratungsfehler dar.

"Viele Anleger des Prorendita 2 (Prorendita Zwei GmbH & Co. KG) wussten auch nicht, dass sie die Anteile vor dem Fondslaufzeitende nur schwer oder unter erheblichen Abschlägen verkaufen können", teilt der im Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit. Aber auch auf dieses sogenannte Zweitmarktrisiko mussten Anleger deutlich hingewiesen werden.

Schließlich haftet die Commerzbank auch dann auf Schadensersatz, wenn sie dem Anleger den Zufluss von Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen hat, die diese für die erfolgreiche Vermittlung an den Anleger von der Fondsgesellschaft erhalten hat.

Es bestehen für Anleger des Prorendita 2 (Prorendita Zwei GmbH & Co. KG) folglich gute Möglichkeiten ohne Schaden aus der Anlage herauszukommen. Wird die Commerzbank nämlich auf Schadensersatz aufgrund fehlerhafter Beratung verklagt und ist diese erfolgreich, so ist die Commerzbank verpflichtet die Anlage rückabzuwickeln. Anleger sollten sich also umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung ihrer Schadensersatzansprüche wenden, da die Ansprüche jederzeit verjähren können.

Weitere Informationen und Hilfe finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/prorendita-fonds-von-ideenkapital-–-totalverlust-der-anleger-droht

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Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

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