Zertifikate – Fälle von Fehlberatung häufen sich. Anspruch auf Schadensersatz?

Zertifikate – Fälle von Fehlberatung häufen sich. Anspruch auf Schadensersatz?
12.08.2011807 Mal gelesen
Immer mehr Anleger klagen auf Schadensersatz wegen Fehlberatung, weil ihnen Zertifikate empfohlen wurden. Und dabei haben sie gute Chancen, weiß Rechtsanwalt Dr. Rönsberg, wenn sie beweisen können, dass das Produkt nicht zu ihrem Profil passte oder ihnen Risiken bzw. "Kickbacks" verheimlicht wurden.

Garantie Zertifikat, Bonus Zertifikat, Discount Zertifikat oder Index Zertifikat. Seit 1990 werden in Deutschland Zertifikate gehandelt und das mit zunehmender Beliebtheit. So entstand schließlich eine unüberschaubare Vielzahl dieser Art von Schuldverschreibungen. Die Beliebtheit wurde jedoch spätestens durch die Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers im Jahr 2008 stark getrübt. Denn hier erkannten vielen Anlegern zum ersten Mal, dass sie Ihr Geld letztlich ohne Sicherheit einer Bank geliehen hatten, über die sie so gut wie überhaupt nichts wussten. Mit der Pleite der Bank war nun auch ihr Geld verloren.

Neben dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Herausgebers beinhalten Bankrecht und Kapitalmarktrecht - je nach ihrer Ausgestaltung - aber auch verschiedene andere Risiken, die bis zum Totalverlust des investierten Geldes führen können. So etwa ein Kursänderungs-, Korrelations-, Wertverfalls-, Währungs- oder Liquiditätsrisiko. Problematisch ist dabei, dass immer mehr Anleger geltend machen, im Beratungsgespräch nicht über diese tatsächlichen Risiken des Zertifikats aufgeklärt worden zu sein. "An uns wenden sich in letzter Zeit zunehmend Bankkunden, denen offensichtlich bewusst zu riskante Produkte verkauft wurden und die man nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt hat" berichtet Dr. Louis Rönsberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. "Dabei ist die Situation immer die gleiche" so der Anwalt. "Die Anleger gaben unmissverständlich an, keinerlei Risiken eingehen zu wollen und erhielten dennoch Produkte, die ein Totalverlustrisiko beinhalten."

Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Nach der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung ist eine Bank dazu verpflichtet, ihren Kunden so zu beraten, dass er eine eigenverantwortliche Entscheidung in Kenntnis aller Risiken treffen kann. Um ihm die richtigen Produkte anbieten zu können, muss sie zunächst die Anlageziele, die Anlageerfahrung sowie die Risikobereitschaft des Kunden ermitteln und darf ihm dann nur Produkte anbieten, die zu diesem Profil passen. Passen die Produkte nicht zum Kunden und entsteht daraus ein Schaden, so hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz. Dabei ist unwichtig, ob der Berater den Kunden auch bewusst schädigen wollte. "Selbst wenn sich der Berater sicher war, dass - etwa bei einem Bonuszertifikat - sehr wahrscheinlich kein Schaden eintreten werde, und dies nun nur aufgrund der Finanzkrise doch passiert ist, so handelt es sich dennoch eindeutig um eine Fall von Fehlberatung", so Rechtsanwalt Dr. Rönsberg. "Der Kunde muss selbst entscheiden dürfen, welches Risiko er eingehen will".

Problematisch ist dabei, dass die Fehlberatung zumeist erst nach Jahren auffällt, nämlich dann, wenn sich bereits ein beträchtlicher Schaden realisiert hat. Oft sind die Ansprüche auf Schadensersatz dann schon verjährt. Fehlberatenen Bankkunden ist daher dringend zu raten, ihre möglichen Ansprüche umgehend von einem Spezialisten überprüfen zu lassen und gegebenenfalls verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.

Ansprechpartner:

Dr. Louis-Gabriel Rönsberg | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
SLB Kloepper Rechtsanwaltälte
49 (0) 89 - 51 24 27 0