DEGI Europa – Anteilpreisänderung zum 30. Mai 2011, Anwälte informieren

Wirtschaft und Gewerbe
21.06.2011958 Mal gelesen
Anleger des DEGI Europa sollten sich anwaltlich beraten lassen und nicht weiter abwarten. Rechtsanwälte informieren.

Der DEGI Europa wird bekanntlichermaßen derzeit ordentlich aufgelöst und versucht somit die nötige Liquidität heranzuschaffen, um seinen Anlegern Auszahlungen zu ermöglichen. Im Mai wurde das Gebäude des DEGI Europa "WestendGate" in Frankfurt neu bewertet, wobei sich eine Wertminderung des Anteilpreises von 38,03 € auf 36,90 € ergab. Dies entspricht also bezüglich der Anteilscheine des DEGI Europa einem prozentualen Preisrückgang von 2,97 %.

Bereits im Juli 2010 wurde die Immobilie des DEGI Europa das erste Mal herabgewertet, weil dort die Umstände der Finanzkrise und ihre Auswirkungen auf den Immobilienmarkt in die Bewertung mit aufgenommen werden mussten. So ergab sich dort zunächst eine Verschlechterung des Verkehrspreises der Immobilie von 242,9 Mio. € (per Ende Juli 2009) auf einen Verkehrswert von 193,8 Mio. €.

Nun wurde aber festgestellt, dass zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des Hotels, welches sich ebenfalls in dem Gebäude befindet, größere Investitionen nötig sind. Die hierfür angesetzten Kosten in Verbindung mit der Leerstandszeit infolge der Baumaßnahmen führen nun zu einer neuerlichen Abwertung: im Vergleich zum Vorjahr wurde der Verkehrswert im Mai 2011 auf 144,1 Mio. € beziffert. Gleichzeitig konnten aber Rückstellungen aufgelöst werden, welche für die Renovierung der Büros verwendet werden sollten, deren Ausbau nun aber nicht fertiggestellt wird, sodass sich hier ein plus von 20 Mio. € ergibt. Nach Verrechnung dieser Posten ergibt sich also eine Minderung um insgesamt 29,7 Mio. €, was mit dem oben bereits Genannten zu einer Minderung des Anteilpreises um 1,13 € pro Schein des DEGI Europa führt.

Anleger des DEGI Europa können, um ihren Schaden zu begrenzen, ihre Schadensersatzansprüche gegenüber Banken und Berater geltend machen, wodurch eine Rückabwicklung der Anlage durchgesetzt werden kann. Wurden Anleger des DEGI Europa nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufgeklärt, wussten sie vielmehr auch nichts über die Möglichkeit der Schließung und Auflösung offener Immobilienfonds wie dem DEGI Europa, so liegt eine Aufklärungspflichtverletzung vor. Eine Haftung aus fehlerhafter Anlageberatung entsteht zudem auch dann, wenn dem Anleger des DEGI Europa Kick-Backs, also Innenprovisionen, verschwiegen wurden. Wenn sich Anleger des DEGI Europa von ihren Anlageberatern demnach falsch beraten fühlen, sollten sie sich an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung ihrer Ansprüche wenden.

Sollten Sie durch den DEGI Europa geschädigt sein, können Sie sich unverbindlich zu einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch mit uns in Verbindung setzen.

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