Anfang des Jahres stellte die Reederei Korea Line Corporation, welche bis dahin die zweitgrößte koreanische Betreiberin von Massengutfrachtern (Bulkern) war, Insolvenzantrag, da sie in große Liquiditätsprobleme geraten war. Auch deutsche Anleger in Schiffsfonds wurden von der Insolvenz betroffen, da diese Fonds Schiffe an die Reederei Korea Line verchartert hatten. Vor allem getroffen hat es den von Nordcapital aufgelegten Schiffsfonds Bulkerflotte 1: dieser hatte mit der Korea Line Charterverträge für 4 fahrende und 3 sich im Bau befindende Schiffe abgeschlossen, welche nun aufgrund des Insolvenzantrags gekündigt wurden.
Für den Zeitraum, in welchem Nordcapital für die Schiffe der Bulkerflotte 1 keine neuen Charterverträge abschließen konnte, entstanden dem Fonds Einnahmeverluste, wodurch eine Unterdeckung entstand, welche wiederum dazu führte, dass einzelne Schifffahrtsgesellschaften ihre Darlehen für die Schiffsfinanzierung nicht mehr begleichen konnten. Im Anschluss gelang es zwar wieder für die Schiffe der Bulkerflotte 1 neue Charterverträge abzuschließen, diese mussten aber zu weitaus schlechteren Vertragsbedingungen abgeschlossen werden, sodass Anleger der Bulkerflotte 1 auch hier weiterhin Verluste zu verzeichnen haben werden.
Von der Fondsgesellschaft wurde den Anlegern deshalb ein Sanierungskonzept für die Bulkerflotte 1 vorgelegt, welches eine 18 %-ige Kapitalerhöhung vorsieht: würden sich die Anleger hieran nicht beteiligen, so drohe die Zahlungsunfähigkeit der Bulkerflotte 1 von Nordcapital und folgen könnte der Notverkauf der Schiffe. Trete dieses Szenario wirklich ein, so bedeute dies einen Totalverlust der Einlage der Anleger der Bulkerflotte 1.
Am 01.06.2011 wird deswegen über die Zukunft der Bulkerflotte 1 von Nordcapital auf einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung entschieden, also darüber, ob das von Nordcapital aufgestellte Liquiditätssicherungskonzept Akzeptant bei den Anlegern findet.
Geschädigte Anleger der Nordcapital Bulkerflotte 1 sollten jedoch schon jetzt prüfen, ob sie vorzeitig von der Anlage aussteigen können, was durch die Erhebung einer Schadensersatzklage gegen die Anlagevermittler möglich ist. Wird dem Sanierungskonzept und der Erhöhung des bisherigen Beteiligungsbetrags um 18 % zugestimmt, so ist dies trotzdem keine Garantie für die Rettung des Schiffsfonds Bulkerflotte 1: ob das Konzept Erfolg haben wird oder nicht, kann derzeit nicht gesagt werden, es muss abgewartet werden, wie sich das Marktumfeld entwickelt. Wird also noch mehr Geld in die Gesellschaft gepumpt, so könnte auch dieses Geld vollständig verloren gehen.
Anleger sollten sich deshalb mit der Prüfung ihrer Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, unabhängig davon, ob die Mehrheit der Anleger der Bulkerflotte 1 nun dem Sanierungskonzept zustimmen wird oder nicht. Wurden den Anlegern der Nordcapital Bulkerflotte 1 die mit der Beteiligung verbundenen Risiken von den Anlageberatern nicht richtig aufgezeigt, wurden diese also nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, so kann dies Schadensersatzansprüche begründen. Weiterhin können nach der Rechtsprechung des BGH Ansprüche gegen die beratenden Banken erhoben werden, wenn diese dem Anleger Kick-Backs - dies sind Provisionen, welche die Anlageberater von der Fondsgesellschaft für die Vermittlung der Anteile erhalten - verschwiegen haben.
Weitere Informationen über Ausstiegsmöglichkeiten bei Schiffsfonds finden Sie hier:
http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/schiffsfonds-schiffsbeteiligungen