Zinsswap (Swap, Swapvertrag, Spread Ladder Swap) - LG Stuttgart verurteilt LBBW nach Urteil des BGH, Anwälte informieren

Wirtschaft und Gewerbe
02.05.2011885 Mal gelesen
Zinsswap (Swapvertrag, Spread Ladder Swap): Gericht verurteilt LBBW zu Schadensersatz, gute Aussichten für Unternehmen und Kommunen nach dem Urteil des BGH zu Zinsswaps. Anwälte informieren.

Das Landgericht Stuttgart hat die Landesbank Banden-Württemberg zu Schadensersatz in Höhe von ca. 200.000.- € verurteilt, weil die LBBW ihre Verpflichtung aus dem Anlageberatungsvertrag verletzt habe. Das LG Stuttgart nimmt in seinem Urteil Bezug auf das Verfahren zu Zinsswaps (Swapvertrag, Spread Ladder Swap) BGH Az. XI ZR 33/10, Urteil vom 22.03.2011. Es führt aus, dass die LBBW eine andere Bewertung des Zinsänderungsrisikos vorgenommen habe, als sie gegenüber dem klagenden Unternehmen offengelegt hat. So hat die LBBW bei dem Zinsswap (Swapvertrag, Spread Ladder Swap) nicht darauf hingewiesen, dass sie eine Marge von 1,95% erhält und diese in den Zinsswap (Swapvertrag, Spread Ladder Swap)eingepriesen war. Dadurch hatte der Zinsswap (Swapvertrag, Spread Ladder Swap) von Beginn an einen negativen Marktwert. Ohne die Kenntnis des tatsächlichen anfänglichen Marktwerts ist aber eine anfängliche Bewertung und damit keine sachgerechte Anlageentscheidung möglich. Da die LBBW darauf bei dem Zinsswap (Swapvertrag, Spread Ladder Swap) nicht hingewiesen hat, muss sie vollumfänglich Schadensersatz leisten. Der Unternehmer kommt daher, falls das Urteil rechtskräftig wird, ohne Schaden und Verlust aus der Anlage.

Das Urteil zeigt, dass die Rechtsprechung des BGH zu Zinsswap (Swapvertrag, Spread Ladder Swap) durch die Untergerichte bereits beachtet wird und Anleger von Zinsswap (Swapvertrag, Spread Ladder Swap) sehr gute Aussichten haben auf Schadensersatz.

Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt Anleger von Zinsswaps (Swapvertrag, Spread Ladder Swap) gegen Banken. "Durch das neue Urteil des BGH haben Anleger von Zinsswaps (Swapvertrag, Spread Ladder Swap) gute Aussichten, ohne Verlust und Schaden aus der Anlage rauszukommen. Anleger sollten nun aber reagieren.", teilt der ausschließlich im Kapitalmarktrecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll mit. Es droht die Verjährungvon Ansprüchen, wenn nicht gehandelt wird.

Informationen finden Sie hier, Sie können sich unverbindlich telefonisch an uns wenden, wenn Sie Probleme mit  Zinsswaps (Swapvertrag, Spread Ladder Swap)haben:

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Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist ausschließlich  im Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlage-, Wertpapier- und Börsenrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Europarecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht und Versicherungsrecht tätig. Die Kanzlei ist ausschließlich für geschädigte Anleger von Kapitalanlagen tätig und verfügt durch die Bearbeitung hunderter von Kapitalanlagefällen über Fachwissen, welches für die Anleger von großem Nutzen ist.

Im Bank- und Kapitalmarktrecht gelten für Gerichtsverfahren meist besondere Regeln, die es von den Rechtsanwälten zu beachten gilt. Da sich gerichtliche Verfahren oft nicht vermeiden lassen, verfügen die Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über jahrelange Erfahrung in der Führung von Gerichtsprozessen.

Das Bank- und Kapitalmarktrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem eigenständigen Rechtsgebiet mit zahlreichen Gesetzesvorschriften entwickelt. Gerade im Kapitalanlagerecht hat daneben die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes mannigfaltige Grundsätze entwickelt, die nur ein darauf spezialisierter und erfahrener Rechtsanwalt durchdringen kann. Dies ist die Folge davon, dass der Kapitalmarkt seit den siebziger Jahren eine breite Ausdehnung erfahren hat.

Unsere Überzeugung ist es, dass für eine fundierte rechtliche Bewertung eines Falles auch wirtschaftliche Kompetenzen unerlässlich sind. Die in der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätigen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verfügen über jahrzehnte lange Erfahrung im Banken- und Finanzierungsbereich. Durch das Zusammenspiel von Rechtsanwälten und erfahrenen Steuerberatern ist gewährleistet, dass wir für Sie sowohl in rechtlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht das optimale Ergebnis erreichen.

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