Auch eine Klage des IDO e.V. (Vertragsstrafe) erhalten?

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
04.06.202020 Mal gelesen
Mir liegen mehrere Klagen des IDO e.V. vor, mit denen Vertragsstrafenansprüche geltend gemacht werden.

 

Zur Begründung der Vertragsstrafenansprüche wird auf Verstöße gegen die zuvor abgegebenen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen verwiesen. Wenn Sie auch eine solche Klage erhalten haben, unterstütze ich gern auch Sie.

 

Zur Tätigkeit des IDO e. V.:

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. ist mir aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren und Vertragsstrafenverfahren bestens bekannt. Umfangreiche Informationen über die Tätigkeit des Vereins und die von meiner Kanzlei geführten Verfahren finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei unter:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-ido-interessenverband-fuer-das-rechts-und-finanzconsulting-deutscher-online-unternehmen.htm

 

Zu den mir vorliegenden Klagen:

Mit den mir vorliegenden Klagen werden die vorgerichtlich geltend gemachten Vertragsstrafenansprüche weiterverfolgt.

 

Meine Einschätzung:

Die mir vorliegenden Klagen werfen unter verschiedenen Aspekten Fragen auf: Zum einen ist bislang (Stand: 04.06.2020) noch nicht abschließend geklärt, ob und inwieweit der IDO e.V. überhaupt dazu berechtigt ist, Abmahnungen auszusprechen. Zum anderen ist bislang (Stand: 04.06.2020) auch nach wie vor umstritten, ob die Abmahntätigkeit des IDO e.V. rechtsmissbräuchlichen Charakter hat. Unabhängig von den vorgenannten Aspekten stellt sich im Übrigen die Frage, ob die geltend gemachten Vertragsstrafen zu hoch sind. Diese Fragen kläre ich aktuell in mehreren von mir betreuten Verfahren. Bislang (Stand: 04.06.2020 liegen in den von mir betreuten Verfahren allerdings noch keine gerichtlichen Entscheidungen vor).

 

Meine Empfehlungen:

Sofern Ihnen eine Vertragsstrafenforderung des IDO e.V. vorliegt oder der IDO e.V. in Ihrem Fall wegen der Vertragsstrafenforderung bereits eine Klage eingereicht hat, sollten Sie sich hierzu unbedingt anwaltlich beraten lassen.

 

Sie haben auch ein Forderungsschreiben oder eine Klage des IDO e.V. erhalten?

Wenn Sie auch ein Forderungsschreiben oder eine Klage des IDO erhalten haben, stehe ich Ihnen gern für eine Beratung oder Vertretung in Ihrem Fall zur Verfügung.

  • Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.
  • Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und spreche konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen aus.

Gerne höre ich von Ihnen.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich unterstütze als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de bereits eine ganze Reihe von Betroffenen zu Vertragsstrafenforderungen des IDO e.V. und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht