Abmahnung der Acario UG durch Rechtsanwalt aus Berlin

Wettbewerbsrecht
14.05.202017 Mal gelesen
Abmahnung eines Rechtsanwalts aus Berlin im Auftrag der Acario UG wegen eines fehlendem OS-Links.

Ein Rechtsanwalt aus Berlin vertritt die Interessen der Acario UG. Die Acario UG vertreibt online Angelgeräte und Angelzubehör, Tiernahrung und sonstige Hausartikel. Der Rechtsanwalt verschickte nun ein Schreiben, mit dem das Fehlen von Hinweispflichten bemängelt wird. Die Abmahnung richtet sich an Mitbewerber der Acario UG.

Konkreter Vorwurf der Abmahnung ist, dass bei den Abgemahnten ein anklickbarer Link auf die Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform nach der ODR-Verordnung) fehlen würde. Dies verstößt nach Ansicht des Rechtsanwalts gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.

Der Rechtsanwalt fordert aufgrund dieses Verstoßes den Abgemahnten zur Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 3.000€, auf.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.